Schülerticket Hessen
1 Jahr – 1 Euro pro Tag – 1 Ticket
- Das Schülerticket Hessen für nur 365 Euro im Jahr.
- Es gilt für alle Schüler, Azubis, Wehrdienstleistende und weitere Personen.
- Du musst in Hessen wohnen, zur Schule gehen oder in Hessen eine Ausbildung machen.
- Erkunde Hessen mit Bussen, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, AnrufSammelTaxi (AST), U-Bahnen und Regionalzügen.
- Übersichtskarte Gültigkeitsbereich Schülerticket Hessen
Kaufmöglichkeiten
Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen
Schüler und Schülerinnen von der Grundschule bis zur Oberstufe, sowie:
- Auszubildende
- Freiwillige Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende
- Beamtenanwärter im einfachen und mittleren Dienst
- Jugendliche und junge Erwachsene im Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
Voraussetzung: Du musst in Hessen wohnen, zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.
- Du kannst das Schülerticket Hessen beim NVV-Kundenservice der KVG bestellen. Beachte, dass du es spätestens bis zum 10. des aktuellen Monats für das kommende Monat bestellen musst. Das Schülerticket Hessen ist eine Chipkarte und diese wird dir per Post zugeschickt
- Das Schülerticket Hessen kostet 365 Euro pro Jahr. Es ist 12 Monate lang gültig. Der Preis kann entweder einmalig bezahlt werden oder in 12 monatlichen Raten abgebucht werden.
- Jährliche Vorauszahlung: 365 Euro pro Jahr
- Monatliche Abbuchung: 31 Euro pro Monat (insgesamt 372 Euro pro Jahr)
- Jugendliche bis 17 Jahre, die in Hessen wohnen, müssen nur ihr Alter und ihren Wohnort nachweisen. Ein Erziehungsberechtigter muss das Antragsformular unterschreiben. Wenn du außerhalb von Hessen wohnst, benötigst du eine Bestätigung der hessischen Schule oder vom Ausbildungsbetrieb.
- Junge Erwachsene ab 18 Jahren lassen sich den Nachweis bitte direkt auf dem Bestellformular von ihrer Schule oder ihrem Ausbildungsbetrieb ausstellen.
- Die Schülerticket Hessen gilt für Regionalzüge, Busse, Trams, AnrufSammelTaxi (AST), Straßenbahnen und U-Bahnen in Hessen und Mainz. Du kannst auch Nachtbusse und Schnellbusse nutzen.
- Das Schülerticket gilt jedoch nicht für Fernzüge der Deutschen Bahn (IC, EC, ICE) und private Bahnen.
- Du kannst auch wichtige Bahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie Warburg, Worms oder Weinheim mit dem Schülerticket erreichen, was das Umsteigen in andere Verkehrsmittel erleichtert.
- Du kannst mit dem Schülerticket Hessen nicht in der 1. Klasse sitzen.
- Du kannst entscheiden, wann du beginnen möchtest. Das Schülerticket ist jeden Monat gültig und startet immer am ersten Tag eines Kalendermonats, wenn du es bis zum 10. des Vormonats bestellst.
- Das Schülerticket Hessen wird nur als elektronisches Ticket auf einer Chipkarte ausgegeben. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Informationen wie Art des Tickets und Gültigkeitsdauer gespeichert. Du kannst auch mehrere Tickets gleichzeitig oder nacheinander auf der Karte speichern. Die Chipkarte sieht genauso aus wie das Seniorenticket Hessen und das Deutschland-Ticket.
- Die Chipkarte wird dir per Post zugeschickt.
- Wenn du dein Schülerticket Hessen über den Schulwegkostenträger erhalten hast, wende dich beim Verlust des Tickets bitte an das Sekretariat deiner Schule. Darüber erhältst du ein neues Schülerticket Hessen. Dafür musst du eine Gebühr von 20 Euro zahlen.
- Wenn du das Schülerticket Hessen selbst gekauft hast, wende dich beim Verlust bitte an das NVV-Abocenter der KVG. Für die Ersatzkarte musst du 10 Euro bezahlen.
NVV Abocenter der KVG
Tel. 0561 780563
Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-14:00 Uhr
- Auf dem eTicket werden neben den Ticketinformationen auch dein Vor- und Nachname (maskiert), Geburtsmonat und -jahr sowie dein Geschlecht gespeichert. Dadurch kann leicht festgestellt werden, ob die Karte zu dir gehört, wenn sie überprüft wird.
- Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können in den Kundenzentren Kassel Kurfürstengalerie, Baunatal, Bad Hersfeld und in Eschwege eingesehen werden.
- Infos zum Datenschutz beim eTicket Hessen findest du unter Datenschutz beim eTicket Rhein Main.
- Wenn du am Ende eines Vertragsjahres unter 18 Jahre alt bist, wird das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate verlängert.
- Ab dem Jahr, in dem du 18 Jahre alt wirst, musst du jährlich bis spätestens zum 10. des letzten Vertragsmonats den Nachweis deiner Schule oder deines Ausbildungsbetriebs vorlegen, um das Abonnement um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wenn du den Nachweis nicht erbringst, endet die Gültigkeit des Tickets automatisch am Ende des Vertragsjahres.
- Die Kosten für das Ticket werden normalerweise bei einem Schulwechsel oder dem Übergang in die Sekundarstufe II gekündigt. Informiere dich rechtzeitig bei deinem Schulamt.
- Nein, dieses Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar
- Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.
- Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.
- Ja, im NVV und im RMV dürfen Fahrräder rund um die Uhrkostenlos mitgenommen werden.
- Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spitzenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Auch sie können das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
- Für sie gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.
- Nein, es gibt keinen „Geschwisterbonus“, da das Schülerticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.
Du kannst das Schülerticket Hessen auf diesen Wegen kündigen:
- Online im NVV-Abocenter der KVG unter „Abo verwalten“
- In der NVV-App NVV mobil unter dem Menüpunkt “NVV Abocenter”
- Persönlich im Kundenzentrum
- Postalisch an die Adresse:
- NVV Abocenter der KVG
Postfach 10 20 02
34020 Kassel
- NVV Abocenter der KVG
Bitte beachte:
- Du kannst das Schülerticket Hessen bis zum 10. Tag eines Monats kündigen, und die Kündigung wird dann am Ende des gleichen Monats wirksam.
- Wenn du den Vertrag vorzeitig im ersten Jahr beendest, musst du für jeden begonnenen Monat den doppelten Monatspreis zahlen, aber höchstens bis zum Jahrespreis.
- Du kannst jederzeit und ohne zusätzliche Kosten direkt auf ein anderes Jahreskartenprodukt wechseln.
Mitnahme
Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt.
Fahrräder können kostenlos mitgenommen werden.
Bitte beachte:
- Stelle dein Fahrrad bitte in den dafür vorgesehenen Bereichen ab, ohne dabei die anderen Fahrgäste zu beeinträchtigen.
- Es besteht zwar keine feste Garantie, dass du dein Fahrrad immer mitnehmen kannst, aber wir tun unser Bestes, um dies zu ermöglichen.
- Das Personal der Verkehrsunternehmen kann in bestimmten Situationen die Mitnahme deines Fahrrads aus betrieblichen Gründen untersagen. Versteh bitte, dass die Entscheidungen des Personals hinsichtlich der Fahrzeugkapazität und des geeigneten Abstellorts für dein Fahrrad letztendlich der Sicherheit der Fahrgäste dient.
- Wenn du mit einer Gruppe von Radfahrern unterwegs bist, melde dies bitte mindestens 10 Werktage vorher an beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Bitte beachte, dass Gruppen mit Fahrrädern in Bussen nicht mitgenommen werden können.
- Im AST-Verkehr (AnrufSammelTaxi) ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
- Nutze auch unsere Möglichkeiten zur Fahrradabstellung.
Du darfst dein Haustier kostenlos mitnehmen, allerdings liegt die Entscheidung darüber beim Zug- oder Buspersonal.
- Bitte halte Hunde an der Leine und achte auf sie. Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Hunderassen, die in §2 der HundeVo aufgeführt sind, dürfen nicht befördert werden.
- Andere Haustiere können in geeigneten Behältern mitreisen.
- In einem Auto, wie zum Beispiel im AnrufSammelTaxi (AST), dürfen Hunde nur in einer Transportbox mitgenommen werden, sofern sie nicht größer sind als eine Hauskatze.
- Assistenzhunde und Führhunde dürfen immer mitgenommen werden, solange die Regeln des §145 Abs. 2 Satz 2 SGB IX befolgt werden.
Du kannst Kinderwagen und Gepäckstücke kostenlos mitnehmen.