Über den NVV

Der Nordhessische VerkehrsVerbund bewegt täglich die Menschen in der Region und ist als regionaler Aufgabenträger dafür verantwortlich, ein attraktives Mobilitätsangebot in Nordhessen sicherzustellen. Gemeinsam mit den im Verbund mitwirkenden Verkehrsunternehmen wird den Fahrgästen ein einheitliches und attraktives Angebot mit Bussen, RegioTrams und Regionalzügen in Kassel sowie in den fünf zum Verbundgebiet gehörenden Landkreisen geboten. Dieses Angebot reicht von abgestimmten Fahrplänen über eine gezielte Fahrgastinformation bis hin zu einer einheitlichen Tarifstruktur und der Qualitätsüberprüfung.
Zusätzlich zu seinem Hauptaufgabenfeld im Verkehrsverbund hat der NVV einen zweiten Bereich, die Fördergesellschaft. Diese unterstützt Maßnahmen, die die Wirtschaft in Nordhessen stärken. Die Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH hält 50 % des Stammkapitals der Regionalmanagement Nordhessen GmbH. Weitere Gesellschafter sind die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer Kassel und der Verein Pro Nordhessen e. V.
Verbundaufgaben
Eine einzige Fahrkarte ermöglicht die Nutzung von Bus, Bahn und Tram im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV). Der NVV gewährleistet einen einheitlichen Tarif für den gesamten Nahverkehr in Nordhessen. Das Tarifgebiet ist in Flächenzonen unterteilt, die den über 100 nordhessischen Städten und Gemeinden entsprechen. Das KasselPlus-Gebiet umfasst die Stadt Kassel und 14 umliegende Kommunen. Innerhalb des NVV-Gebiets können durchgehende Fahrkarten für die gesamte Reisekette im Nahverkehr erworben werden. Mit TagesTickets und Zeitkarten der höchsten Preisstufe 8 ist die Mobilität sogar im gesamten Verbundgebiet gewährleistet.
Die NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints bieten nicht nur Fahrkarten, sondern auch persönliche Beratung und Informationsmaterial. An den meisten Bahnhöfen stehen Ticketautomaten zur Verfügung, die den Erwerb aller NVV-Tarif-Fahrkarten schnell und unkompliziert ermöglichen. Seit 2012 besteht zudem die Möglichkeit, das Ticket direkt über die NVV-App auf das Mobiltelefon zu laden.
Eine klare und einheitliche Fahrgastinformation ist besonders wichtig für einen erfolgreichen öffentlichen Nahverkehr. Das beinhaltet alle Infos über Fahrstrecken, Abfahrtszeiten, Reisedauer, Preise und ähnliches. Dynamische Fahrgastinfos, zum Beispiel auf Bildschirmen, sind für die Fahrgäste wichtig und am besten in Echtzeit verfügbar. Die NVV-App bietet diesen Service seit 2012 an und ermöglicht sogar den Kauf von Fahrkarten direkt über das Smartphone.
Auf den meisten Strecken werden moderne Elektrotriebwagen, Doppelstockwagen und leichte Dieseltriebwagen eingesetzt, um erstklassigen Komfort zu bieten. Das bedeutet, dass der Einstieg einfach ist, der Innenraum klimatisiert ist, die Sitze gepolstert sind, das Design ansprechend ist und es behindertenfreundliche Toiletten gibt.
Insgesamt gibt es 24 Linien, die Tram, RegioTram, Regionalzug und Regionalexpress nutzen, um gute Verbindungen in der Stadt und der Region zu gewährleisten. Die RegioTram steht für Qualität im Nahverkehr. Sie ermöglicht eine umsteigefreie Fahrt aus Städten wie Hofgeismar, Wolfhagen und Melsungen direkt bis in die Kasseler Innenstadt.
In den letzten Jahren wurden verschiedene Streckenabschnitte und Stationen erneuert oder neu eröffnet. Die Modernisierung von Stationen und Verkehrsanlagen wird auch in Zukunft konsequent fortgesetzt.
Die flächendeckende Modernisierung von über 5600 Bushaltestellen im ganzen NVV-Gebiet gehört zu den zentralen Aufgaben des VerkehrsVerbundes. Mit einem durchdachten, einheitlichen Design sind sie augenfällige und informative Botschafter des öffentlichen Verkehrsnetzes in Nordhessen. Und eine kommunale Qualitätssicherung sorgt dafür, dass das auch so bleibt. So zeigt der NVV Charakter.
Hinweismeldung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, Rechtsverstöße, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit beim Nordhessischen VerkehrsVerbund bekannt geworden sind, zu melden.
Hinweismeldung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der NVV ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach § 2 Abs. 1 VSBG teilzunehmen.