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Fahrplanauskunft

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Schulausflugticket

Das Schulausflugticket ermöglicht die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn zu Ausflugszwecken. Es wird dem Lehrpersonal vom Land Hessen über die Schulen zur Verfügung gestellt. Es ist gültig für Schülergruppen bei Schulausflügen in der Grundschule und der Sekundarstufe I.

Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundgebietes.

Fragen und Antworten

Das Schulausflugticket berechtigt in Verbindung mit einem Begleitbogen für die einzelne Fahrt zur kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn zu Ausflugszwecken im Schulalltag hessischer Schulen. Es kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Begleitung einer Lehrkraft und einer weiteren Begleitperson genutzt werden und wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt. Das Ticket ist ausschließlich im Regelverkehr (gemäß festgelegtem und veröffentlichtem Fahrplan) in ganz Hessen zu beliebig vielen Fahrten in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Wagenklasse, gültig.


Das Schulausflugticket kann von Schulklassen der Primarstufe und der Sekundarstufe I für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Es sind pro Schulklasse je eine Lehrkraft und eine weitere Begleitperson, wie zum Beispiel eine Sozialarbeiterin, ein Sozialarbeiter oder ein Elternteil, zugelassen. Wird die Schulklasse darüber hinaus von weiteren Personen begleitet, benötigen diese jeweils eine gesonderte für die Fahrt gültige Fahrkarte. Alle Begleitpersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Mindest- oder Maximalgröße bei der Personenzahl der Schulklasse besteht nicht. Mit steigender Größe muss die Klasse unter Umständen auf mehrere Fahrten oder Fahrzeuge aufgeteilt werden. In diesem Fall ist je Teilgruppe ein weiteres Schulausflugticket sowie ein weiteres Exemplar des Begleitbogens mitzuführen.


Grundlage für die Berechnung der zugesendeten Tickets ist die jeweilige Anzahl der Klassen in der Primarstufe und Sekundarstufe I im Schuljahr 2022/2023 pro Schule. Die Tickets sind nicht klassengebunden und können für Klassenfahrten und Schulausflüge in der benötigten Anzahl genutzt werden.


Das Schulausflugticket gilt vom 4. September 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Das Ticket ist mit dem Gültigkeitszeitraum bedruckt und ist mit einem Schulstempel zu versehen.


Das Schulausflugticket gilt analog zum Schülerticket Hessen in allen Bussen, Straßenbahnen, RegioTram-Fahrzeugen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in Hessen sowie teilweise auch bundesländerübergreifend in angrenzenden Gebieten, die nachfolgend konkretisiert werden. Nachtbus- und Expressbuslinien dürfen auch genutzt werden. Die Nutzung von aufpreispflichtigen Angeboten, wie beispielsweise On-Demand- und AST-Verkehre, bedarf eines Zuschlags je Person. Die Nutzung von Fernverkehrszügen (IC/ICE/EC) ist ausgeschlossen.

Das Schulausflugticket kann, analog zur Gültigkeit des hessenweiten Schülertickets, ebenfalls zu folgenden Zielen außerhalb der hessischen Landesgrenzen genutzt werden

An den Grenzen des NVV

  • Warburg (Nordrhein-Westfalen) auf den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4

  • im Bereich Hallenberg-Braunshausen (Nordrhein-Westfalen) auf der Linie 528

  • Hann. Münden (Niedersachsen) mit den Stadtteilen Bonaforth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in Staufenberg (Niedersachsen),

  • Gerstungen (Thüringen) auf den Linien RB6 und 260,

Über die Grenzen des RMV hinaus

  • bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen),

  • auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen),

  • auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt,

  • auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth,

  • auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal,

  • auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen,

  • auf der Linie 570 im Aartal (VRM) sowie

  • auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz),

 

In den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis<

  • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim sowie

  • zur Stadt Eberbach,

zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz und in Mainz.

Wer mit einem Schulausflugticket über den oben genannten Gültigkeitsbereich hinausfahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schulausflugtickets bis zur Zielhaltestelle.


Das Schulausflugticket kann für Klassenfahrten und Schulausflüge genutzt werden. Die Fahrt muss als Gruppenfahrt erfolgen. Die Nutzung des Schulausflugtickets für den regulären Unterrichtsbetrieb sowie für Unterrichtswege, etwa Fahrten zum Schwimm- oder Sportunterricht, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fahrten im Rahmen von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung sowie für Fahrten in den hessischen allgemeinen Schulferien.


Das Schulausflugticket gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Begleitbogen für die jeweilige Klassenfahrt oder den jeweiligen Schulausflug. 
Jede Fahrt muss in einem dafür vorgesehenen Schulausflugticket-Begleitbogen vor Fahrtantritt dokumentiert werden. 
Bei mehrtägigen Ausflügen ist je Klasse und Ausflugstag, an dem der ÖPNV genutzt wird, ein separater Begleitbogen zu erstellen (zur Erstellung siehe im Folgenden). 
Das Ticket oder die Tickets sowie der Begleitbogen sind während der gesamten Fahrtzeit von der Lehrkraft oder der Begleitperson mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen auf Verlangen dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Zudem muss sich die für die Klassenfahrt oder den Schulausflug verantwortliche Person als Personal der durch Stempelaufdruck auf dem Schulausflugticket angegebenen Schule ausweisen können. Die Schulleitung kann diesen Nachweis formlos in einem einfachen Papierdokument mit Schulstempel ausstellen. Eine Mustervorlage für die Bescheinigung zum Tätigkeitsnachweis des Schulpersonals finden Sie unter www.schuelerticket.hessen.de


Ab dem 1. Februar 2024 ist der Begleitbogen zum Schulausflugticket ausschließlich über das den hessischen Schulen zu Verfügung stehende „Online-Fahrtenbuch“ (Webportal) zu beziehen. Weitere Informationen sind dem Benutzerhandbuch „Fahrtenbuch-Portal (Schulausflugticket-Begleitbogen)“, welches den Schulen zur Verfügung steht, zu entnehmen.

Der Schulausflugticket-Begleitbogen wird jeweils nur für einen Tag ausgestellt und enthält folgende Angaben: Schule, Schulstandort, Schulklasse, Datum der Fahrt, Einzelfahrt (Hin-/Rückfahrt) oder Tageskarte, Startort (falls abweichend vom Schulstandort), Zielort (bei mehreren Ausflugszielen ist das am weitesten entfernte Ziel anzugeben), Gesamtanzahl der teilnehmenden Personen und davon Anzahl der Personen ohne eigene vorhandene und zur Fahrt gültige Fahrkarte sowie ein Stempelfeld für die Schule. Der Begleitbogen enthält keine personenbezogenen Angaben.

Der über das „Online-Fahrtenbuch“ digital erzeugte Begleitbogen ist auszudrucken und mit dem Schulstempel sowie Datum und Unterschrift zu versehen.


Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen finanziert und steht den Schulen in Hessen kostenlos zur Verfügung.


Das Schulausflugticket wird als fälschungssichere Papierfahrkarte ausgegeben, welche mit dem Stempel der jeweiligen Schule zu kennzeichnen ist. Das Ticket kann in einer dafür geeigneten Schutzhülle aufbewahrt werden und muss für die Kontrollen herausnehmbar sein. Die Laminierung des Tickets ist nicht erlaubt.


Das Schulausflugticket wird vom Land Hessen allen berechtigten Schulen zur Verfügung gestellt.


Sollte ein Schulausflugticket in Verlust geraten, hat die betroffene Schule dies umgehend dem RMV unter Angabe des Zeitpunktes des bekannt gewordenen Verlustes, der Schule, dem Schulort sowie der Fahrkartennummer zu melden. Zu diesem Zweck hat jede Schule die Nummern der Schulausflugtickets (auf der Fahrkarte in der Fußzeile rechts) zu dokumentieren.

Für Verlustmeldungen an den RMV stehen folgende Adressen zur Verfügung:


Bei Schulausflug- bzw. Klassenfahrten ist die Kapazität der genutzten Verkehrsmittel einzuschätzen. Verbindliche Informationen zur Gruppenanmeldung sind auf den jeweiligen Internetseiten der Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN nachzulesen. Es ist zu beachten, dass es den Verkehrsunternehmen nicht möglich ist, eine Kapazitätserweiterung vorzunehmen.