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Fahrplanauskunft

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Das vergünstigte Deutschland-Ticket mit dem Hessenpass mobil

  • Mit dem Berechtigungsnachweis – Hessenpass mobil – kann ein besonders preisgünstiges Deutschland-Ticket für 31 Euro pro Monat gekauft werden.
  • Den Hessenpass mobil erhältst du, wenn du in Hessen wohnst und Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe bekommst oder wenn du Asylbewerberin bzw. Asylbewerber bist.
  • Allen Berechtigten wird der Hessenpass mobil automatisch vom zuständigen Amt zugeschickt.
  • Mit dem vergünstigten Deutschland-Ticket kannst du den Nahverkehr in der 2. Klasse nicht nur in Hessen, sondern in ganz Deutschland nutzen.

Hinweis: Der Preis des vergünstigte Deutschland-Ticket mit dem Hessenpass mobil erhöht sich ab 1. Januar 2025 auf 39 Euro pro Monat.

Bitte beachte:

  • Das vergünstigte Deutschland-Ticket ist ein Abonnement, dass 12 Monate gültig ist.
  • Zahlung erfolgt nur per SEPA-Lastschrift über ein Bankkonto mit Abbuchung von jeweils 31 Euro pro Monat.
  • Bei der Bestellung muss der Nachweis Hessenpass mobil hochgeladen oder vorgezeigt werden.
  • Die Zustellung des Tickets erfolgt ausschließlich per Post.
  • Es ist kein direkter Kauf möglich.

Kaufmöglichkeiten

Fragen & Antworten

Preiserhöhung zum 1. Januar 2025

Das vergünstigte Deutschland-Ticket mit dem Hessenpass mobil kostet 39 Euro pro Monat ab 1. Januar 2025.


Nichts, der neue Preis wird ab Januar 2025 automatisch abgebucht.


Du kannst das vergünstigte Deutschland-Ticket bis zum 10. Dezember kündigen. 

Auf diesen Wegen kannst du kündigen:

  • Online im NVV-Abocenter der KVG unter „Abo verwalten“
  • In der NVV-App NVV mobil unter dem Menüpunkt “NVV Abocenter”
  • Persönlich im Kundenzentrum
  • Postalisch an die Adresse:
    • NVV Abocenter der KVG
      Postfach 10 20 02
      34020 Kassel 

Bitte beachte:

  • Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket kann jederzeit gekündigt werden. Bitte beachte: Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. eines Monats erfolgen. Dann wird die Kündigung zum 1. Tag des nachfolgenden Monats wirksam. Wenn die Kündigung nach dem 10. eines Monats erfolgt, endet das Ticket erst zum Ende des darauffolgenden Monats.
  • Beispiel: Wenn du das Ticket ab dem 1. März nicht mehr benutzen willst, musst du es bis spätestens am 10. Februar kündigen. Wenn du es erst am 11. Februar kündigst, gilt das Ticket noch bis zum 31. März.

Um ein vergünstigtes Deutschland-Ticket zu kaufen, benötigt man den Berechtigungsnachweis “Hessenpass mobil”.

Den Hessenpass mobil erhalten diejenigen, die in Hessen wohnen und

  • Bürgergeld,
  • Wohngeld oder
  • Sozialhilfe bekommen, sowie
  • Asylbewerberinnen/Asylbewerber sind.
  • Dies bedeutet konkret: Leistungsberechtigte nach § 7 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Wohngeldberechtigte nach § 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Wohngeldgesetz (WoGG), Leistungsberechtigte nach § 19 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), die laufende Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII erhalten, sowie Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Um das Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil zu verlängern, muss ein neuer Berechtigungsnachweis (Hessenpass mobil) eingereicht werden. Der Hessenpass mobil wird von dem Amt ausgestellt, von dem auch der Bescheid für die unten genannten Transferleistungen stammt. Nutzerinnen und Nutzer, deren Deutschland-Ticket mit Hessenpass mobil ausläuft, werden rechtzeitig mit einem Brief informiert. 

Der Hessenpass mobil kann auf folgenden Wegen eingereicht werden:    


  • Der Hessenpass mobil als Berechtigungsnachweis wird automatisch vom zuständigen Amt zugeschickt, von dem auch der Bescheid für die Sozialleistung stammt.

Ausnahme:

Wenn Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten wird, wird Bescheinigung nicht automatisch ausgestellt:

  • Stadt Kassel
  • Kreis Kassel
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Kreis Waldeck-Frankenberg
  • Stadt Darmstadt
  • Stadt Frankfurt am Main
  • Kreis Gießen
  • Kreis Limburg-Weilburg 

In diesem Fall erhältst du den Hessenpass mobil auf Nachfrage durch deinen örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.


  • Eine Bestellung ist jeweils bis zum 10. Tag eines Kalendermonats abzugeben, für einen Start des Abonnements zum 1. Tag des Folgemonats.
  • Das Ticket gilt für eine Person und ist ab dem gewünschten Monatsbeginn für 12 Monate gültig.

  • Das vergünstigte Deutschland-Ticket kann online im NVV-Abocenter der KVG  bestellt werden. Dabei muss der Berechtigungsnachweis (Hessenpass mobil) geladen werden. Auch in den Kundenzentrum  kann das vergünstigte Deutschland-Ticket bestellt werden. Bitte den Berechtigungsnachweis (Hessenpass mobil) mitbringen. Das Deutschland-Ticket wird als eTicket auf einer Chipkarte per Post zugeschickt. Es ist kein direkter Kauf in der Vertriebsstelle möglich, und das Deutschland-Ticket kann auch nicht in bar bezahlt werden.

  • Um das vergünstigte Deutschland-Ticket im Abonnement zu bezahlen, musst du die Vertriebsstelle oder dem Verkehrsunternehmen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das bedeutet, dass die Kosten für das vergünstigte Deutschland-Ticket in Höhe von 31 Euro jeden Monat von deinem Bankkonto abgebucht werden. Du musst also sicherstellen, dass genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist, um die monatlichen Abbuchungen zu decken. Eine Bezahlung in bar oder per Überweisung ist nicht möglich.
  • Die Barzahlung ist nicht möglich.

  • Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben. Die Chipkarte ermöglicht es, das Ticket in ganz Deutschland zu kontrollieren. Die Chipkarte muss bei allen Fahrten dabei sein.

Es berechtigt zur Nutzung

  • Von Regionalzügen (RE, IRE, RB, S-Bahn) in der 2. Wagenklasse in ganz Deutschland
  • Von Bussen, Straßen- und U-Bahnen der Verkehrsverbünde, Landestarifgesellschaften oder Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland
  • Des Fährbetriebs, soweit dieser Teil des Tarifs des Verkehrsverbundes ist
  • Dort, wo Verbundtarife auch im benachbarten Ausland gelten, kann das vergünstigte Deutschland-Ticket ebenfalls genutzt werden
  • Es gilt nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. InterCity, ICE, EC) oder anderer Bahnen/Fernbusbetreiber (z.B. FlixTrain/FlixBus) 
  • Im RMV-Verbundgebiet gilt: Für den AirLiner von Darmstadt zum Frankfurter Flughafen muss ein Zuschlag von 3,80 Euro entrichtet werden. Die Zuschlagstickets sind beim Fahrpersonal, den RMV-Vertriebsstellen der HEAG mobilo sowie in der HEAG mobilo App erhältlich. Bei On-Demand-Verkehren entfällt der Grundpreis, es müssen lediglich ein Komfortzuschlag und der Kilometerpreis gezahlt werden
  • Im VRN-Verbundgebiet können Sie ihn auch für Fahrten mit der Krebsbachtalbahn und dem Bundenthaler nutzen, sowie für Fahrten nach Lauterbourg und Wissembourg

  • Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden.
  • Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt.

  • Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket gehört einer bestimmten Person und kann nicht an andere Personen weitergegeben werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, z. B. Personalausweis oder Aufenthaltstitel und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.

  • Auf dem Hessenpass mobil steht, wie lange er gültig ist. Das günstige Deutschland-Ticket gilt für ein Jahr. Wenn du es weiter nutzen möchtest, musst du einen Antrag auf Verlängerung bis zum 10. des Monats vor Ablauf stellen. Dafür brauchst du einen neuen Bestellschein und musst deinen Hessenpass mobil zeigen, der zu diesem Zeitpunkt noch gültig sein muss.

  • Auf dem Hessenpass mobil Berechtigungsnachweis werden in der Regel alle Namen der im Haushalt lebenden Personen benannt, die berechtigt sind, die Vergünstigung zu erhalten. Wollen alle Personen die Berechtigung nutzen, empfiehlt es sich, das Schreiben für jede Person einmal zu kopieren.
  • Wenn nicht alle auf der Bescheinigung aufgeführten Personen ein Ticket erwerben wollen, ist die Einwilligung der aufgeführten Personen zur Vorlage einzuholen oder es sind die entsprechenden Namen und persönlichen Daten unkenntlich zu machen, bevor diese Bescheinigung vorgelegt wird. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.

Falls du bisher keinen Nachweis erhalten hast, wende dich bitte an das Amt, das die Bescheide für die Sozialleistung ausstellt.

Wenn Bürgergeld von einem der folgenden Jobcenter erhalten wird, wird der Hessenpass mobil nicht automatisch ausgestellt:

  • Stadt Kassel 
  • Kreis Kassel 
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Kreis Waldeck-Frankenberg
  • Stadt Darmstadt 
  • Stadt Frankfurt am Main
  • Kreis Gießen 
  • Kreis Limburg-Weilburg 

In diesem Fall erhältst du den Hessenpass mobil auf Nachfrage durch deinen örtlich zuständigen Sozialleistungsträger.


  • Bitte wende dich an das zuständige Amt, das den Hessenpass mobil neu ausstellt.

  • Solange dein Hessenpass mobil noch gültig ist, kannst du ein günstiges Deutschland-Ticket kaufen, das bis zu 12 Monate gilt. Damit das klappt, muss wenigstens ein Tag, an dem dein Hessenpass mobil gültig ist, mit dem ersten Tag des vergünstigte Deutschland-Tickets übereinstimmen.

  • Eine Erstattung ist nachträglich nicht möglich. Der Berechtigungsnachweis Hessenpass mobil muss beim Kauf des Deutschland-Tickets vorgelegt werden. 

  • Die Regelungen für die Erstattung bleiben unberührt. Für eine Prüfung, ob die Kosten in deinem Fall erstattet werden, wenden dich bitte an die zuständige Stelle.

Du kannst das vergünstigte Deutschland-Ticket-Abo auf diesen Wegen kündigen:

  • Online im NVV-Abocenter der KVG unter „Abo verwalten“
  • In der NVV-App NVV mobil unter dem Menüpunkt “NVV Abocenter”
  • Persönlich im Kundenzentrum
  • Postalisch an die Adresse:
    • NVV Abocenter der KVG
      Postfach 10 20 02
      34020 Kassel 

Bitte beachte:

  • Das mit dem Hessenpass mobil vergünstigte Deutschland-Ticket kann jederzeit gekündigt werden. Bitte beachte: Die Kündigung muss schriftlich bis zum 10. eines Monats erfolgen. Dann wird die Kündigung zum 1. Tag des nachfolgenden Monats wirksam. Wenn die Kündigung nach dem 10. eines Monats erfolgt, endet das Ticket erst zum Ende des darauffolgenden Monats.
  • Beispiel: Wenn du das Ticket ab dem 1. März nicht mehr benutzen willst, musst du es bis spätestens am 10. Februar kündigen. Wenn du es erst am 11. Februar kündigst, gilt das Ticket noch bis zum 31. März.