Weiter zum Inhalt
Fahrplanauskunft

| |

Nachweispflicht des 3G-Status gilt in der Ferienzeit auch für Schüler und Schülerinnen in Hessen - Start ab morgen 

Mit der letzten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes wurde eine Bestimmung verändert, die Schülerinnen und Schüler in Hessen ab morgen betrifft. Für diese Personengruppe wurde festgelegt, dass ihre Ausnahme für den 3G-Status im öffentlichen Nahverkehr nur während der Schulzeit gilt. Da in den Schulzeiten regelmäßig getestet wurde, war diese Regelung eingeführt worden. 

Während der Ferienzeiten – erstmals ab den kommenden Weihnachtsferien – sind auch Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ihren 3G-Status bei der Nutzung von Bussen und Bahnen nachzuweisen. Als Ersatz für gegebenenfalls noch nicht vorhandene Personaldokumente insbesondere bei Jüngeren, kommen auch Schulausweise oder das Schülerticket Hessen in Frage. Ausgenommen sind weiterhin auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben.

Als 3G Nachweis gilt:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

Alle weiteren Infos finden sich unter https://www.nvv.de/corona