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Schülerticket Hessen
Eine Karte für alles. Eine Karte für 365 € im Jahr.
Das Ticket ist für alle Schülerinnen und Schüler – von der Grundschule bis zum Abitur sowie für alle
- Auszubildenden
- Freiwillige Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende
- Beamtenanwärterinnen und -anwärter des einfachen und mittleren Dienstes
- Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
Einzige Voraussetzung: Der Wohnsitz, die Schule oder der Ausbildungsplatz befindet sich in Hessen.
Hinweis: alle nicht eingeschulten Kinder bis zu ihrem 7. Geburtstag können das Schülerticket Hessen ebenfalls nutzen, Studierende nicht. Die vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen
Die Nachweise
Jugendliche bis 17 Jahre mit Wohnsitz in Hessen weisen einfach ihr Alter und ihren Wohnort nach. Eine erziehungsberechtigte Person muss das Bestellformular unterschreiben. Liegt der Wohnort außerhalb von Hessen, ist eine Bescheinigung der besuchten hessischen Schule oder des ausbildenden Betriebs notwendig.
Junge Erwachsene ab 18 Jahre lassen sich den Nachweis von der besuchten Schule bzw. durch das ausbildende Unternehmen direkt auf dem Bestellschein ausstellen.
Gültigkeitsbereich
Das Schülerticket Hessen gilt für alle Busse, Trams, RegioTrams, S-Bahnen, Straßenbahnen, AnrufSammelTaxi (AST), U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen und in Mainz. Auch die Nachtbus- und Schnellbuslinien dürfen benutzt werden.
Das Ticket ist nicht gültig in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (IC, EC, ICE) und von Privatbahnen.
Wichtige Knotenbahnhöfe in angrenzenden Bundesländern wie zum Beispiel Worms, Weinheim oder Warburg können mit dem Ticket bequem angefahren werden – so wird das Umsteigen in andere Verkehrsverbünde einfacher.
Die Ausnahmen
Die 1. Klasse darf mit dem Schülerticket Hessen nicht genutzt werden – auch nicht mit Zuschlagkarten.
Dein Beitrag fürs Klima
Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, statt dich mit dem Auto zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten bringen zu lassen, kannst du richtig CO2 sparen. Damit übernimmst du Verantwortung und entscheidest selbst über den Verbrauch von Ressourcen und freigesetztem CO2 .
Kosten
Das Schülerticket Hessen ist immer 12 aufeinanderfolgende Monate gültig. Der Preis wird einmalig oder in 12 Teilbeträgen jeweils in der Monatsmitte vom Konto abgebucht.
Jährliche Vorauszahlung: 365 Euro pro Jahr
Monatliche Abbuchung: 31 Euro pro Monat = 372 Euro pro Jahr
Bei Verlust der Chipkarte wird eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte inklusive eTicket erhoben. Wer das Ticket privat kauft, muss eine Gebühr von 10 Euro zahlen. Wer es über den Schulträger erhält, zahlt eine Gebühr von 20 Euro.
Gut zu wissen: Alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden, deren Fahrtkosten voll erstattet werden, nutzen auch das Schülerticket Hessen kostenfrei.
Starte, wann du willst
Du entscheidest, wann es los geht: Der Einstieg ins Schülerticket ist nämlich jeden Monat möglich. Das Ticket gilt immer ab dem ersten Tag eines Kalendermonats, wenn es bis zum 10. des Vormonats bestellt wird.
Bei Schulwechsel bitte beachten:
Bitte beachten Sie, dass die Schulwegkostenträger das Ticket in der Regel bei Schulwechsel oder dem Übergang in die Sekundarstufe II kündigen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei ihrem zuständigen Schulamt.
Bestellung
Das Schülerticket Hessen bestellen:
- Für ein Ticket, das ab dem 1. des nächsten Monats gelten soll, muss die Bestellung spätestens zum 10. des aktuellen Monats vorliegen.
- Unter 18 Jahre: Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
- Ab 18 Jahre: Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs nicht vergessen.
Der Kauf eines Schülertickets Hessen zu jedem Monatsbeginn möglich.
Die Zustellung per Post erfolgt am Monatsende rechtzeitig vor dem Gültigkeitsbeginn.
Für Fragen zu Ihrem Abo stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline unter
0561 780563 gerne zur Verfügung.
Montag–Donnerstag: 8–16 Uhr
Freitag: 8–14 Uhr
Verlängerung und Kündigung
Solange die Nutzerin oder der Nutzer am Ende eines Vertragsjahrs jünger als 18 Jahre ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 12 Monate.
Ab dem Vertragsjahr, in dem der 18. Geburtstag liegt, muss jährlich spätestens bis zum 10. des letzten Vertragsmonats der Schul- oder Ausbildungsnachweis vorgelegt werden, um das Abonnement um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, endet die Gültigkeit des Tickets automatisch zum Ende des Vertragsjahrs.
Wird das Schülerticket Hessen nicht mehr benötigt, muss das Abo spätestens bis zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats des Tickets gekündigt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags innerhalb des ersten Jahres wird für jeden genutzten Monat der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Ein direkter Wechsel auf ein anderes Jahreskarten-Produkt (JobTicket oder Semesterticket) ist jederzeit und ohne Kostennachteile möglich.
Chipkarte
Das Schülerticket Hessen gibt es ausschließlich als elektronische Fahrkarte, die auf einer personalisierten Chipkarte gespeichert wird. Auf dieser Karte sind alle wichtigen Ticketdaten wie Fahrkartenart und Gültigkeit hinterlegt. Außerdem können auf der Karte mehrere Fahrkarten gleichzeitig oder auch nacheinander gespeichert werden.
Die Chipkarte wird dir mit der Post zugeschickt und dann musst du gar nicht mehr daran denken, dir ein Ticket zu besorgen.
Wissen, was draufsteht
Auf dem eTicket werden neben den Ticketdaten auch noch Vor- und Nachname (maskiert), der Geburtsmonat und das -jahr sowie das Geschlecht der Inhaberin bzw. des Inhabers gespeichert. So kann in einer Kontrolle leicht festgestellt werden, ob der Nutzende und die Karte zusammengehören.
Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können im NVV-Netz in den Kundenzentren Kassel Kurfürstengalerie, Baunatal, Bad Hersfeld und in der Mobilitätszentrale in Eschwege eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz beim eTicket Hessen finden Sie beim Datenschutz beim eTicket Rhein Main.
Nvv-Abocenter der KVG
Über das NVV-Abocenter der KVG können Sie alle Jahreskarten, das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort sowie das Schülerticket Hessen bestellen.
Fragen zum Abo?
Für Fragen zum Abo stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abo-Hotline unter
0561 780563
gerne zur Verfügung.
Mo–Do: 8–16 Uhr
Fr: 8–14 Uhr
Weitere Angebote
Im NVV-Gebiet gibt es weiterhin die streckenbezogenen Ausbildungswochenkarten und -monatskarten.
Weitere Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen
Informationen zum Herunterladen
Fragen und Antworten zum Schülerticket Hessen
Darf ein Schülerticket Hessen auch von anderen Personen genutzt werden?
Nein, dieses Ticket ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
Darf die Nutzerin bzw. der Nutzer mit der Fahrkarte jemanden mitnehmen – zum Beispiel am Abend oder an den Wochenenden?
Nein, beim Schülerticket Hessen dürfen keine zusätzlichen Personen mitfahren.
Darf die 1. Klasse gegen Aufpreis genutzt werden?
Nein, die Benutzung der 1. Klasse ist mit dem Schülerticket Hessen generell nicht möglich.
Dürfen Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?
- Ja, im NVV und im RMV dürfen Fahrräder rund um die Uhr kostenlos mitgenommen werden.
- Im VRN dürfen Fahrräder in den morgendlichen Spitzenzeiten teilweise nicht transportiert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden.
Wie funktioniert eine Fahrt in andere Bundesländer?
Der Geltungsbereich des Schülertickets Hessen entspricht weitgehend dem des Hessentickets. Für weiterführende Fahrten über die Landesgrenze Hessens hinaus brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte ab der letzten Station im Geltungsbereich des Schülertickets Hessen.
Was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in Hessen wohnen, aber in einem anderen Bundesland zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Auch sie können das Schülerticket Hessen nutzen – bis zur hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen zu den anderen Verkehrsverbünden.
Und was ist mit Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden, die in einem angrenzenden Bundesland leben und in Hessen zur Schule gehen oder ihre Ausbildung machen?
Für sie gilt das Schülerticket Hessen ab der hessischen Landesgrenze oder den Umsteigestationen.
Wann muss das Ticket gekündigt oder ein Änderungs-/Verlängerungsantrag gestellt werden?
- Bei einem Wegzug aus Hessen ist eine Kündigung notwendig.
- Bei einem Umzug in Hessen oder einem Schulwechsel in Hessen muss ein Änderungsantrag gestellt werden.
- Wurde das Schülerticket durch den Schulwegkostenträger zur Verfügung gestellt, muss bei einem Umzug innerhalb Hessens sowie bei einem Wegzug aus Hessen die Schule oder der Schulwegkostenträger unterrichtet werden.
Was passiert bei einem Schulwechsel?
In der Regel kündigen die Schulwegkostenträger das Ticket bei Schulwechsel oder dem Übergang in die Sekundarstufe II. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei ihrem zuständigen Schulträger. Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Gibt es Ermäßigungen für Geschwisterkinder?
Nein, es gibt keinen „Geschwisterbonus“, da das Schülerticket Hessen fast immer günstiger ist als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten.