Weiter zum Inhalt
Fahrplanauskunft

| |

Zusätzliche Funktion der NVV-Auskunft – Jetzt auch für Menschen mit Seheinschränkungen nutzbar

Ab sofort unterstützt die internetbasierte NVV-Auskunft, in der sich alle Informationen rund um den öffentlichen Nahverkehr in Nordhessen finden, auch eine Vorlesefunktion. So können Menschen, die eine Sehbehinderungen oder Seheinschränkung haben, sich die gewünschte Auskunft über einer entsprechenden Gerätefunktion komplett vorlesen lassen.

Damit verfügt der Nordhessische VerkehrsVerbund als einer der ersten Verkehrsverbünde in Deutschland über einen barrierefreien Zugang zu den wichtigsten Fahrplaninformationen.

Für NVV-Geschäftsführer Steffen Müller ist die verbesserte NVV-Auskunft ein gutes Beispiel dafür, wie digitale Angebote für Menschen mit Behinderung im Alltag hilfreich sein können: „Besonders Menschen mit Handicaps haben oft große Schwierigkeiten, digitale Technologien zu nutzen. Die einfache und wirklich zugängliche Gestaltung von Smartphones kann ihre Lebensqualität wesentlich verbessern und Zugänge und Mitgestaltung in wichtigen Lebensbereichen unterstützen. Dafür leisten wir mit unserer Fahrplanauskunft jetzt einen wertvollen Beitrag.“

Die überarbeitete NVV-Auskunft stellt alle Informationen barrierefrei gemäß dem Zwei-Sinne-Prinzip dar. Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden. Die NVV-Auskunft ist über die gängigen Webbrowser auf PC, Tablet und Smartphone unter www.nvv.de/fahrplanauskunft erreichbar.

 

Hintergrundinformation

Neben normalen Webbrowsern kann die Auskunft auch mit Vorlese-Anwendungen genutzt werden, damit Kunden mit Seheinschränkungen keine weiteren Barrieren überwinden müssen. Die neue Auskunft wurde nach den Empfehlungen des WCAG Standards 2.0 entwickelt und ist damit für zukünftige gesetzliche Anforderungen vorbereitet.