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Fahrplanauskunft

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Im Gebiet des NVV gilt die vereinfachte Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr – Auch OP-Masken sind wieder erlaubt

Die Infektionszahlen fallen in Nordhessen stetig und die 7-Tage-Inzidenz, nach der im novellierte Bundesinfektionsschutzgesetzt die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist, liegt in allen Landkreisen sowie der Stadt Kassel bereits unter dem Wert von 100. Damit gelten wieder die Bestimmungen der hessischen Corona-Verordnungen (zuletzt für den Landkreis Waldeck-Frankenberg ab dem 3.6.). Unter diesen Voraussetzungen dürfen in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen wieder medizinische Masken (OP-Masken  oder Schutzmasken  der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) getragen werden.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind weiterhin lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

„Neben Lüften, Desinfektion und einem 100-prozentigem Angebot für mehr Platz ist das Maskentragen auch in Zeiten von sinkenden Infektionszahlen der wichtigste Baustein, um im ÖPNV sicher unterwegs zu sein. All das sind Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko im ÖPNV zu minimieren,“ unterstreicht NVV-Geschäftsführer Steffen Müller die voraussichtlich ab Mittwoch geltenden Neuerungen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Inzidenzwerten und Verhaltensregeln finden sich hier:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/taegliche-uebersicht-der-bestaetigten-sars-cov-2-faelle