Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Trassenpreis-Bremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für europarechtswidrig erklärt. Der Nordhessische VerkehrsVerbund rechnet nun als SPNV-Aufgabenträger mit höheren Trassenentgelten – auch rückwirkend für das Jahr 2025.
Die Folgen für den Regionalzugverkehr in Nordhessen sind aktuell noch nicht absehbar und können erst nach einer genauen Analyse des EuGH-Urteils ermittelt werden. Voraussichtlich werden die verfügbaren finanziellen Mittel jedoch nicht ausreichen, um das aktuelle Angebot langfristig zu finanzieren. Der NVV wäre somit auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen, um das aktuelle Fahrplanangebot im Regionalzugverkehr dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Für die Fahrgäste in Nordhessen ändert sich zunächst nichts: Die Regionalzugverbindungen im NVV-Gebiet werden wie gewohnt angeboten. Damit dies auch langfristig so bleiben kann, braucht es dringend die Unterstützung durch den Bund, um die durch den Wegfall der Trassenpreis-Bremse zu erwartenden Mehrkosten auszugleichen – etwa durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel.
„Wir wollen im Sinne unserer Fahrgäste das bestehende SPNV-Angebot in Nordhessen sichern“, betont NVV-Geschäftsführer Marian Volmer. „Die Fahrgastzahlen im Regionalzugverkehr sind seit Einführung des Deutschland-Tickets stetig gestiegen – es wäre fatal, wenn wir angesichts dieser hohen Nachfrage das Angebot kürzen müssten. Darum hoffen wir jetzt auf ein klares, positives Signal seitens des Bundes.“
