Die Verkehrsunternehmen im NVV beginnen in den nächsten Tagen damit, das Schülerticket Hessen wieder auf elektronischem Weg zu prüfen. Die elektronische Prüfung war wegen technischer Probleme vorübergehend ausgesetzt und durch eine Sichtkontrolle ersetzt worden. Bei dem technischen Problem im Sommer handelte es sich um Eingabe- bzw. Softwarefehler, die in den letzten Wochen behoben werden konnten. Der NVV geht daher davon aus, dass die Kontrolle der Schülertickets jetzt reibungslos funktionieren wird.
Bei der elektronischen Prüfung in Bussen wird die Fahrkarte über ein Lesegerät kontrolliert. Dabei wird angezeigt, ob die Karte defekt, ungültig oder gesperrt ist. Karten können auch ungültig sein, weil z.B. aufgrund von Abokündigungen keine Fahrtberechtigung mehr besteht oder weil sie als verloren gemeldet und für sie Ersatzkarten ausgestellt wurden. Darüber hinaus enthalten die Chipkarten elektronische Bauteile und können durch starke äußere Einwirkungen, wie z.B. durch Knicken, kaputtgehen.
Falls sich bei der Kontrolle im Bus herausstellt, dass die Fahrkarte nicht gültig ist, muss das Schülerticket abgegeben werden. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine für den Ausgabetag und zwei darauffolgende Schultage gültige Ersatzfahrkarte damit sie weiterhin zur Schule und nach Hause fahren können. Innerhalb dieser Zeit müssen sie bei vom Schulträger gestellten Karten eine Ersatzfahrkarte in ihrer Schule oder bei selbstgekauften Karten in den Kundenzentren beantragen. Informationen dazu befinden sich auf den Ersatzfahrkarten.
Schülertickets, die im Tram- oder Eisenbahnverkehr beanstandet werden, verbleiben zunächst bei der betroffenen Person; diese wird aber aufgefordert, umgehend eine Ersatzkarte in ihrer Schule oder in den Kundenzentren zu beantragen, da sonst ein Verfahren zur Erhebung eines Erhöhten Beförderungsentgelts einzuleiten wäre.
Durch diese Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass niemand, dessen Schülerticket beanstandet wird, von der Beförderung ausgeschlossen wird bzw. sich vorübergehend zusätzlich eine Fahrkarte kaufen müsste.
NVV und KVG weisen auch darauf hin, dass insbesondere die Zahl gesperrter Karten in nächster Zeit zunehmen könnte, da viele Tickets von Personen ab dem 18. Lebensjahr trotz einer Kulanzregelung noch immer keine Berechtigungsnachweise vorgelegt wurden. Dies hat nicht nur die Kündigung des Abos zur Folge, sondern es handelt sich dann auch um Schwarzfahren, wenn das gesperrte Ticket weiterhin benutzt wird.
Seitens der KVG als zentraler Vertriebsdienstleister für das Schülerticket Hessen im NVV gibt es deshalb die dringende Bitte, die ausstehenden Berechtigungsnachweise vorzulegen.
Sämtliche Infos zum Schülerticket finden sich auch unter www.nvv.de und können über das gebührenfreie NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 erfragt werden.