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Fahrplanauskunft

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Mitmachen lohnt sich: Gewinne besondere Erlebnisse und regionale Genüsse in Nordhessen. Freu dich auf einen Gutschein für einen Abend zu zweit im Schloss Spangenberg, Gutscheine für Jütte’s Weidberghof oder Tickets für die Eschweger Klosterbrauereitour.

Einsendeschluss ist der 31. Januar 2027.

Gewinnspiel

Hiermit willige ich ein, dass der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) die von mir angegebenen Daten zum Zweck der Anmeldung und Durchführung des Gewinnspiels speichert und verarbeitet. Ich wurde darüber informiert, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter info@nvv.de widerrufen kann. Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Mein Eintrag entspricht den folgenden NVV-Gewinnspielbedingungen: Veranstalter des Gewinnspiels ist die Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH – Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV), Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel (nachstehend „NVV“). Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt zu den hier aufgeführten Bedingungen. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2025. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich über das NVV-Gewinnspielformular zum Gewinnspiel: „Erlebe unvergessliche Momente mit dem NVV!“ registriert haben. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen möglich. Es ist nur eine Registrierung pro Haushalt möglich. Mehrfachnennungen sind ungültig. Mitarbeiter*Innen des NVV sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Gewinner werden unter allen Registrierungen durch Losentscheid ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Der Teilnehmende trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Sollten die Angaben des Teilnehmenden nicht korrekt sein, kann die Gewinnbenachrichtigung nicht zugesandt werden. Der NVV behält sich vor, das Gewinnspiel zu modifizieren, auszusetzen oder zu beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußeren, nicht vom NVV zu beeinflussenden Umständen erforderlich sein sollte oder wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels gewährleistet werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.