Fahrplanauskunft

NVV 5-Minuten-Garantie

Die NVV 5-Minuten-Garantie steht für den Wunsch, Sie auf der ganzen Linie zufrieden zu stellen. Dazu gehört, dass unsere Busse und Bahnen pünktlich unterwegs sind, die Fahrzeuge und Haltestellen sauber und sicher sind und Sie einen freundlichen und zuvorkommenden Service genießen. 
Für dieses Qualitätsversprechen stehen wir ein. Sollte es trotzdem zu Verspätungen oder anderen Mängeln kommen, kommt unsere NVV 5-Minuten-Garantie zum Einsatz.

So funktioniert die Kundengarantie

Wer einfach seine Fahrtkosten erstattet bekommen möchte, wählt den Weg der Kundengarantie. Ist der Anspruch berechtigt, wird der Betrag nach der Prüfung schnell und unkompliziert ausgezahlt. Es erfolgt keine Antwort an den Kunden.

Garantiefälle

Im Rahmen der NVV 5-Minuten-Garantie können in folgenden Fällen Ansprüche geltend gemacht werden:

Fahrzeitgarantie - Erstattungen von Fahrtkosten für Verspätungen am Ziel

Schon ab 5 Minuten Verspätung am Ziel wird bei einer Fahrt im NVV-Gebiet der Fahrpreis erstattet. 

Die Erstattung ist an eine tatsächlich verspätete Ankunft am Ziel der Gesamtstrecke gebunden. Es erfolgt keine Erstattung von Verspätungen unterwegs, wenn die Ankunft am Reiseziel pünktlich erfolgt.

Bei Einzelfahrkarten wird der Fahrpreis 1:1 erstattet. Bei allen anderen Fahrkarten erfolgt die Erstattung anteilig, jedoch maximal so oft, bis die Höhe des tatsächlichen Kaufpreises erreicht wurde. 

Bei MultiTickets erfolgt die Erstattung pro Fahrt, unabhängig davon, wieviele Personen mitgefahren sind.

Bei Deutschland-Tickets, die beim NVV gekauft wurden, kann ebenfalls die Kundengarantie für Fahrten im NVV-Gebiet in Anspruch genommen werden. Bedingung ist, dass Start und Ziel einer Fahrt  im NVV-Gebiet liegen.

Die Erstattung ist mit einem 1 Euro pro Fahrt hinterlegt.

Übersicht der Erstattungsbeträge für verspätete oder ausgefallene Fahrten

Erstattung im Streikfall

Die Rechtslage für die Fahrgelderstattung bei Streiks ist nicht eindeutig.

Da in Nordhessen jedoch die NVV 5-Minuten-Garantie für alle Verkehrsträger im NVV Gültigkeit hat, können wir dieses Instrument einfach und unkompliziert für unsere Kunden anbieten.

Streik im Unternehmen ist keine höhere Gewalt, es trifft das Unternehmen aber auch kein Verschulden. Daraus folgt, dass es keinen Schadensersatz gibt. Hat jemand z. B. einen wichtigen Geschäftstermin durch die ausgefallene Tram oder den Bus verpasst, können wir nicht dafür haftbar gemacht werden.

Auch Kosten für die Nutzung eines privaten PKWs und Taxikosten werden nicht erstattet. 

Hat der Fahrgast jedoch am Tag des Streiks eine Einzelfahrkarte am Automaten gekauft (auf der Fahrkarte ist das Gültigkeitsdatum vermerkt) um sofort eine Fahrt anzutreten, kann dies aufgrund des Streiks aber nicht tun, so kann er sich die vollen Kosten im Rahmen der NVV 5-Minuten-Garantie erstatten lassen. Eine Erstattung kann in jedem Kundenzentrum erfolgen. Bei Zeitkarten erstattet der NVV eine Fahrt pro Richtung (also Hin- und Rückfahrt) am Streiktag.

Auch bei Zeitkarten ist eine Erstattung im Rahmen der NVV 5-Minuten-Garantie sehr einfach und unkompliziert möglich. Erstattet wird der anteilige Preis für die Dauer des Streiks, er richtet sich nach der kalkulierten Fahrtenhäufigkeit.

Im Streikfall werden keine Stellungnahmen durch die Verkehrsunternehmen erstellt.

Anschlussgarantie - Erstattung von Taxikosten für verpasste Anschlüsse nach 20 Uhr 

Wenn durch den Ausfall einer Fahrt oder eine Verspätung nach 20 Uhr ein Anschluss verpasst wird, kann ein Taxi gewählt werden. Hier erfolgt die Erstattung der Taxikosten bis 25 Euro. Für diesen Fall muss neben einer Fahrkarte die Original-Taxiquittung der ersetzten Fahrt vorgelegt werden.
 

Sauberkeitsgarantie - Erstattung von Reinigungskosten 

Bei Verschmutzung von Kleidung durch verunreinigte Sitze an den Haltestellen oder in den Fahrzeugen können Reinigungskosten in Höhe bis zu 25 Euro geltend gemacht werden. 
Die Reinigungskosten können gegen Vorlage einer gültigen Fahrkarte für die bemängelte Fahrt sowie der Reinigungsquittung erstattet werden.

So funktioniert der Kundendialog

Wer keine Fahrtkostenerstattung wünscht, dafür Beschwerden, Fragen oder Anregungen hat, dem bieten wir jetzt einen verbesserten Weg, mit uns in Kontakt zu treten: den Kundendialog.

Hier können Sie jetzt einfach und direkt Ihr gewünschtes Thema (z. B. Freundlichkeit und Kompetenz oder Info- und Schadensmeldungen, Sicherheit etc.) an uns übermitteln und erhalten umgehend eine Antwort. So haben Sie jetzt immer die Möglichkeit, mit uns schnell und unkompliziert über alle Themen rund um den Nahverkehr zu sprechen.

Das macht uns besser – und Sie hoffentlich zu einem zufriedenen Fahrgast. 

Bedingungen für die Inanspruchnahme der NVV 5-Minuten-Garantie

Eine Fahrpreiserstattung im Rahmen der NVV 5-Minuten-Garantie ist an den Besitz einer NVV-Fahrkarte geknüpft. Alle anderen Fahrkarten (DB, RMV etc.) sind von der Erstattungsleistung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind AST-Fahrkarten, Hessentickets, KombiTickets, Fahrkarten des Übergangstarifs, Mobilfaltfahrten , das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen.

Für die bemängelte Fahrt muss eine gültige Fahrkarte im Original vorgelegt werden. Es reicht nicht die erklärte Absicht, eine solche Fahrkarte kaufen zu wollen oder der Hinweis auf andere Fahrkarten, in deren Besitz man ist.

Die Rückerstattung der Fahrtkosten erfolgt ausschließlich in bar, nicht als Überweisung, und kann innerhalb von 3 Monaten nach Vorfallsdatum in der NVV-Mobilitätszentrale in Eschwege, jedem NVV-Kundenzentrum oder NVV-InfoPoint abgeholt werden.

Einzelfahrkarten werden nach Erstattung der Ticketkosten eingezogen, Zeitkarten nach vollständiger Erstattung. Bei Erstattungs-beträgen über 5 Euro ist der Personalausweis vorzulegen.  

Eine Rückerstattung kann nur durch Erfassung der Kundendaten in der Datenbank erfolgen. 
Der Kunde willigt mit Bekanntgabe seiner Daten und der Beschwerdevorbringung in die erforderliche Speicherung ein.

Ausführliche Informationen zu unserer NVV 5-Minuten-Garantie lesen Sie bitte in den Bedingungen der Garantie.

Ausschluss von der NVV 5-Minuten-Garantie

Die NVV 5-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung des NVV ohne Rechtsanspruch seitens der Kunden. Bei Missbrauch der Garantie behalten wir uns vor, Kunden von einer Erstattung auszuschließen. Der Kunde erhält eine Mitteilung, wenn er fehlerhafte Angaben zu Vorfällen meldet.

Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben bei Beschwerden erhält der Kunde eine Mitteilung mit dem Hinweis über den Ausschluss von Rückerstattungen. Der Kunde kann dennoch weiterhin Beschwerden anmelden. Bei wiederholtem Missbrauch kann der Ausschluss von Rückerstattungen unbegrenzt festgesetzt werden.

Hinweis zu den gesetzlichen Kundenrechte im Eisenbahnverkehr

Die NVV 5-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung des NVV für Kunden, die den Nahverkehr in Nordhessen nutzen. Daneben gibt es seit dem 29.07.09 eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zu Kundenrechten im Eisenbahnverkehr, die gegenüber dem befördernden Eisenbahnunternehmen bestehen.

Unter www.fahrgastrechte.info erhalten Sie neben detaillierten Informationen auch ein Beschwerdeformular.

Kunden, die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Regelung in Anspruch nehmen, sind von der NVV 5-Minuten-Garantie ausgeschlossen. Damit wird einer doppelten Erstattung vorgebeugt.

Datenschutz

Es gelten die gültigen Datenschutzbestimmungen 
Die persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Abwicklung der NVV 5-Minuten-Garantie verarbeitet und nach spätestens 6 Monaten gelöscht.

U

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie noch heute unseren Newsletter.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten zum Nahverkehr in Nordhessen.

 

Um Ihnen noch bessere und persönlichere Informationen anzubieten, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postleitzahl.



* Pflichtfelder

Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen (nachfolgend "Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Tarifen, Leistungen und uns.

Stand: 25.11.2022