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JobTicket

Das JobTicket ist als Abonnement über den Arbeitgeber erhältlich. Der Arbeitgeber entscheidet über die Kostenbeteiligung der Mitarbeitenden. Mit dem JobTicket fahren Berufspendler in Nordhessen stressfrei zur Arbeit und entspannt wieder nach Hause. 

Deutschland-Ticket als JobTicket     NVV-JobTickets    

Ansprechpartner

Hinweis: Das LandesTicket Hessen wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes Hessen zur Verfügung gestellt.

Ansonsten stehen auch folgende JobTicket-Modelle zur Auswahl:

  • MAXI
  • MIDI-10
  • MIDI-6
  • MINI

Mitnahme

Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt. 


Fahrräder können kostenlos mitgenommen werden.

Bitte beachte:

  • Stelle dein Fahrrad bitte in den dafür vorgesehenen Bereichen ab, ohne dabei die anderen Fahrgäste zu beeinträchtigen. 
  • Es besteht zwar keine feste Garantie, dass du dein Fahrrad immer mitnehmen kannst, aber wir tun unser Bestes, um dies zu ermöglichen. 
  • Das Personal der Verkehrsunternehmen kann in bestimmten Situationen die Mitnahme deines Fahrrads aus betrieblichen Gründen untersagen. Versteh bitte, dass die Entscheidungen des Personals hinsichtlich der Fahrzeugkapazität und des geeigneten Abstellorts für dein Fahrrad letztendlich der Sicherheit der Fahrgäste dient. 
  • Wenn du mit einer Gruppe von Radfahrern unterwegs bist, melde dies bitte mindestens 10 Werktage vorher an beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Bitte beachte, dass Gruppen mit Fahrrädern in Bussen nicht mitgenommen werden können. 
  • Im AST-Verkehr (AnrufSammelTaxi) ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
  • Nutze auch unsere Möglichkeiten zur Fahrradabstellung.

Du darfst dein Haustier kostenlos mitnehmen, allerdings liegt die Entscheidung darüber beim Zug- oder Buspersonal. 

  • Bitte halte Hunde an der Leine und achte auf sie. Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Hunderassen, die in §2 der HundeVo aufgeführt sind, dürfen nicht befördert werden. 
  • Andere Haustiere können in geeigneten Behältern mitreisen. 
  • In einem Auto, wie zum Beispiel im AnrufSammelTaxi (AST), dürfen Hunde nur in einer Transportbox mitgenommen werden, sofern sie nicht größer sind als eine Hauskatze. 
  • Assistenzhunde und Führhunde dürfen immer mitgenommen werden, solange die Regeln des §145 Abs. 2 Satz 2 SGB IX befolgt werden.

Du kannst Kinderwagen und Gepäckstücke kostenlos mitnehmen.