Skip to main content
Timetable information

| |

Hinweisgeberschutzsystem

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden alle deutschen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten, der es den NVV-Mitarbeitenden ermöglicht, Hinweise über Verstöße gegen Regeln und Gesetze (zum Beispiel: Bestechung oder Korruption) im Unternehmen zu geben. Dabei gilt, dass es auch möglich sein soll, dass Hinweise anonym abgegeben werden können.

Zur Meldeplattform