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Hessenticket

Erlebe Hessen an einem Tag mit dem Hessenticket

  • Bis zu 5 Personen können gemeinsam reisen für 41 Euro.
  • Das Hessenticket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb Hessens an einem Tag.
  • Auf ausgewählten Strecken gilt es auch in benachbarten Bundesländern hinein.
  • Das Ticket ist montags bis freitags ab 9 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen den ganzen Tag gültig.
  • Du kannst damit Busse, Nahverkehrszüge, Trams, RegioTrams, S- und U-Bahnen und AnrufSammelTaxen (AST) von NVV, RMV und VRN in Hessen in der 2. Klasse nutzen.
  • Vergiss nicht, die Namen aller Mitfahrer vor Fahrtantritt einzutragen. Einmal gestartet, können keine Personen ausgetauscht werden.

Kaufmöglichkeiten

Fragen und Antworten zum Hessenticket

Das Hessenticket gilt in ganz Hessen, Mainz und auch über die Landesgrenzen hinaus: 

  • An der Nordgrenze des NVV kannst du damit bis nach Nordrhein-Westfalen in die Stadt Warburg mit den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4 fahren.
  • Du kannst es auch nutzen, um in Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg zu reisen.
  • Bis nach Gerstungen in Thüringen gilt das Ticket, jedoch nur auf der Bahnlinie RB 6 und Buslinie 260.

 

Das Hessenticket gilt außerdem über die Grenzen des RMV hinaus:

  • Du kannst damit bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen) fahren.
  • Auf der Linie 77 kannst du bis nach Geisa in Thüringen reisen.
  • Mit den Linien X76, 201 und 275 kommst du in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt.
  • Mit den Linien 204 und 275 kannst du zur Gemeinde Reckenroth fahren.
  • Die Linie 191 bringt dich in die Gemeinde Sauerthal.
  • Die Linie LM-33 fährt zur Gemeinde Kaltenholzhausen.
  • Mit den Linien RB 29 und RB 90 erreichst du den Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz).

 

Außerdem kannst du das Hessenticket in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV nutzen:

  • Du kannst zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim fahren.
  • Die Stadt Eberbach ist ebenfalls erreichbar.
  • In der Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz gilt das Ticket.
  • Und auch in Mainz kannst du das Hessenticket verwenden.

 

Bitte beachte, dass das Hessenticket nicht in den Übergangstarifgebieten nach Bayern, VAB, Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und Rhein-Lahn-Kreis (RLK) gültig ist.


Mitnahme

Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt. 


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Fahrräder können kostenlos mitgenommen werden.

Bitte beachte:

  • Stelle dein Fahrrad bitte in den dafür vorgesehenen Bereichen ab, ohne dabei die anderen Fahrgäste zu beeinträchtigen. 
  • Es besteht zwar keine feste Garantie, dass du dein Fahrrad immer mitnehmen kannst, aber wir tun unser Bestes, um dies zu ermöglichen. 
  • Das Personal der Verkehrsunternehmen kann in bestimmten Situationen die Mitnahme deines Fahrrads aus betrieblichen Gründen untersagen. Versteh bitte, dass die Entscheidungen des Personals hinsichtlich der Fahrzeugkapazität und des geeigneten Abstellorts für dein Fahrrad letztendlich der Sicherheit der Fahrgäste dient. 
  • Wenn du mit einer Gruppe von Radfahrern unterwegs bist, melde dies bitte mindestens 10 Werktage vorher an beim NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800 (gebührenfrei). Bitte beachte, dass Gruppen mit Fahrrädern in Bussen nicht mitgenommen werden können. 
  • Im AST-Verkehr (AnrufSammelTaxi) ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
  • Nutze auch unsere Möglichkeiten zur Fahrradabstellung.

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Du darfst dein Haustier kostenlos mitnehmen, allerdings liegt die Entscheidung darüber beim Zug- oder Buspersonal. 

  • Bitte halte Hunde an der Leine und achte auf sie. Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Hunderassen, die in §2 der HundeVo aufgeführt sind, dürfen nicht befördert werden. 
  • Andere Haustiere können in geeigneten Behältern mitreisen. 
  • In einem Auto, wie zum Beispiel im AnrufSammelTaxi (AST), dürfen Hunde nur in einer Transportbox mitgenommen werden, sofern sie nicht größer sind als eine Hauskatze. 
  • Assistenzhunde und Führhunde dürfen immer mitgenommen werden, solange die Regeln des §145 Abs. 2 Satz 2 SGB IX befolgt werden.

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Du kannst Kinderwagen und Gepäckstücke kostenlos mitnehmen.