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Schwerbehinderte
- schwerbehinderte Personen mit gültigem "Beiblatt mit Wertmarke" zu ihrem Schwerbehindertenausweis fahren unentgeltlich
- der Gültigkeitszeitraum steht auf dem Beiblatt
- bei Vorliegen des Merkzeichens "1 Kl" im Schwerbehindertenausweis auch für die 1. Klasse gültig
- bei Vorliegen des Merkzeichens "B" im Schwerbehindertenausweis kann eine Begleitperson unentgeltlich mitfahren
Nach §§ 145 ff des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) haben schwerbehinderte Personen mit gültigem Beiblatt zu ihrem Schwerbehindertenausweis Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr.
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