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Polizei
Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen des Bundes und der Länder werden – mit Ausnahme der 1. Wagenklasse – unentgeltlich mitgenommen, soweit sie während der Fahrt entsprechend ihrer Dienstvorschriften uniformiert sind.
Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.