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Hessenticket
Gültigkeit
Gilt für bis zu 5 Personen und einen Tag lang für ganz Hessen und zum Teil in die benachbarten Bundesländer hinein:
- montags bis freitags ab 9 Uhr bis zum Betriebsschluss, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis zum Betriebsschluss
- hat Netzwirkung in allen Nahverkehrszügen, Trams, S-, U-, Straßenbahnen und Bussen des NVV, RMV und VRN in Hessen
- zum Fahrtantritt müssen die Namen aller Mitreisenden auf dem Ticket eingetragen werden, ein Austausch von Personen nach Antritt der ersten Fahrt ist nicht zulässig
- gilt nur in der 2. Klasse, ein Übergang in die 1. Klasse nicht möglich - auch nicht gegen Zahlung der entsprechenden Zuschläge
- es kostet 38 Euro
Wo erhalte ich Tickets?
Über die Landesgrenzen hinaus gilt das Hessenticket:
An der Nordgrenze des NVV bis
- Nordrhein-Westfalen in die Stadt Warburg mit den Linien RE17, RE11, 120, 140, W3 und W4.
- Niedersachsen in der Stadt Hann. Münden mit den Stadtteilen Bonafoth, Hedemünden, Laubach und Oberode sowie in der Gemeinde Staufenberg
- Thüringen bis nach Gerstungen, jedoch nur in der Bahnlinie RB 6 und Buslinie 260
über die Grenzen des RMV
- bis zum Bahnhof Niederlaasphe in der Stadt Bad Laasphe (Nordrhein-Westfalen)
- auf der Linie 77 nach Geisa (Thüringen)
- auf den Linien X76, 201 und 275 in den Ortsteil Münchenroth in der Gemeinde Diethardt
- auf den Linien 204 und 275 in die Gemeinde Reckenroth
- auf der Linie 191 in die Gemeinde Sauerthal
- auf der Linie LM-33 in die Gemeinde Kaltenholzhausen
- auf den Linien RB 29 und RB 90 bis zum Bahnhof Diez Ost in der Stadt Diez (alle Rheinland-Pfalz)
in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis
- zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Stadt Weinheim
- zur Stadt Eberbach
- zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz
sowie in Mainz.
Das Hessenticket gilt nicht in den Übergangstarifgebieten nach Bayern, d. h. zur VAB, den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), den Übergangstarifgebieten zur Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Lahn-Kreis (RLK).
Sie haben Fragen?
Nutzen Sie einfach unser NVV-ServiceTelefon:
0800-939-0800 (gebührenfrei)
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