Allgemeine Informationen zur NVV-Mobilfalt.
Was versteht man unter „Mobilfalt“?
„Mobilfalt“ ist ein vom Land Hessen initiiertes Pilotprojekt, das vom NVV konzipiert und geleitet wird und derzeit in vier Pilotregionen getestet wird: Sontra/Nentershausen/Herleshausen (als Zweckverband), Witzenhausen, Neu-Eichenberg, Großalmerode und Hessisch Lichtenau. Der Schwerpunkt der Erprobung liegt auf dem Werra-Meißner-Kreis. Wichtigster Projektpartner bei der Umsetzung ist die Nahverkehr Werra-Meißner GmbH (NWM).
Was ist das Ziel des Pilotprojekts?
Das Ziel des Pilotprojekts besteht darin, neue Möglichkeiten für öffentliche Mobilitätsangebote zu erkunden, damit alle Bewohnerinnen und Bewohner in ländlich geprägten Räumen in Hessen auch künftig ohne eigenen Pkw mobil sein können.
Was ist das Neue an Mobilfalt?
Wir wollen privat und geschäftlich durchgeführte Fahrten für den öffentlichen Personennahverkehr gewinnen und den Menschen als neue Mobilitätsalternative anbieten. Die Fahrten werden in den Fahrplan des Nahverkehrs eingebunden.
Was unterscheidet Mobilfalt von Mitfahrbörsen?
Wir bringen nicht nur Fahrtanbieter und Mitfahrer zusammen, sondern binden die Fahrten in den Fahrplan des Nahverkehrs ein. Zudem wird die Durchführung der Mobilfalt-Fahrten von einer Mobilitätszentrale koordiniert und vom NVV finanziell unterstützt. Falls es kein Angebot für festgelegte Fahrten gibt, übernehmen wir die Organisation und Finanzierung zur Beförderung auf der gewünschten Strecke.
Welche Leistungen erbringt der NVV bei Mobilfalt?
Der Leistungsschwerpunkt des NVV liegt in der Vermittlung, Koordinierung und Unterstützung von Fahrgemeinschaften auf festgelegten Strecken zu bestimmten Zeiten. Zu dieser Unterstützung gehört auch, dass sich der NVV an den Kosten des Fahrers beteiligt und bei Nichtzustandekommen einer Fahrgemeinschaft für eine Ersatzbeförderung sorgt.
In welchem Verhältnis stehen NVV und Fahrer?
Obgleich der NVV den sicheren Ablauf der Mitnahme-Fahrten unterstützt, bleiben die Fahrer für die Durchführung der Fahrten verantwortlich. Es besteht kein Auftragsverhältnis zwischen NVV und Fahrer. Es obliegt dem Fahrer, die von ihm freiwillig angebotene Fahrt auch tatsächlich in der vorgesehenen Weise durchzuführen. Der NVV kann aber den Ausschluss eines Fahrers aus dem Mobilfalt-System vornehmen, wenn dieser seine angebotenen Fahrten nicht in der verabredeten Weise durchführt und seine freiwillig gemachten Zusagen nicht einhält.
Unterliegen Mobilfalt-Fahrten dem Personenbeförderungsgesetz?
Nein.
Welche speziellen Regeln gelten bei Mobilfalt?
Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten die sogenannten Mobilfalt-Regelungen, die von allen Nutzern einzuhalten sind. Im Zuge der Registrierung werden diese Regeln bekannt gemacht, und zukünftige Nutzer müssen ihr Einverständnis zu diesen Regeln geben. Die Regeln sind auch Bestandteil der so genannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), die der NVV veröffentlicht. Mit dem Einverständnis zu diesen Regeln ist auch eine rechtsverbindliche Grundlage im Verhältnis zwischen NVV und einem Mobilfalt-Nutzer gegeben.
Die AGB der Mobilfalt finden Sie hier.
Wie werden persönliche Daten geschützt?
Der NVV gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Persönliche Daten dienen lediglich zur Koordinierung und Abrechnung der Mobilfalt-Fahrten. Wenn eine Person aus dem Mobilfalt-System ausscheidet oder Mobilfalt über einen längeren Zeitraum nicht nutzt, werden alle persönlichen Daten gelöscht. Die Datenschutzrichtlinien der Mobilfalt finden Sie hier.
Wo kann man Kritik äußern, wenn es Probleme gibt?
Wenn es zu Problemen mit einem Mitfahrer oder Fahrer kommen sollte, gibt es die Möglichkeit, sich umgehend wie folgt zu melden:
- per E-Mail mobilfalt@nvv.de
- Telefon 0800 80 90 688 oder
- direkt in der Mobilitätszentrale in Eschwege.
Kann es auch zu Ausschlüssen aus Mobilfalt kommen?
Ja, wenn die Mobilfalt-Regelungen nicht eingehalten werden, kann es dazu kommen, dass ein Fahrer oder Mitfahrer nicht mehr bei Mobilfalt mitmachen kann. Bevor dies passiert, wird aber der Fahrer bzw. Mitfahrer auf sein fehlerhaftes Verhalten hingewiesen.
Informationen zum Mobilfalt-Angebot.
Was sind Mobilfalt-Fahrten?
Mobilfalt-Fahrten sind Fahrten, die zu bestimmten Zeiten, auf festgelegten Strecken von Privatpersonen oder Unternehmen durchgeführt werden, bei denen weitere Personen mitgenommen werden. Die Koordinierung und Durchführung dieser Fahrten unterliegen klaren, vom NVV vorgegebenen Regeln.
Was sind Mobilfalt-Strecken?
Mobilfalt-Fahrten ergänzen reguläre Linienverkehre zeitlich oder bedienen neue ausgewählte Strecken, mit deren Hilfe wichtige Ziele, wie beispielsweise der nächste Bahnhof, auf direktem Wege erreicht werden können.
Wie sehen Strecken bei Mobilfalt aus?
Mobilfalt-Strecken sind durch eine Start- und eine Zielhaltestelle und weitere mögliche Haltestellen dazwischen gekennzeichnet. Welche von diesen Haltestellen auf einer Fahrt dann tatsächlich angefahren werden, wo Personen zu- und aussteigen, hängt von den angemeldeten Fahrtwünschen und Fahrtangeboten ab.
An welchen Punkten kann man ein- und aussteigen?
Als Ein- und Ausstiegspunkte auf Mobilfalt-Strecken dienen zum einen die üblichen ÖPNV-Haltestellen. Zum anderen gibt es weitere Haltestellen, die als „Mobilfalt-Haltestelle“ gekennzeichnet sind.
Was passiert, wenn sich für eine Mobilfalt-Strecke zu der vorgesehen Zeit kein Fahrer findet?
Falls keine Fahrgemeinschaft zustande kommt oder ein Fahrer seine angebotene Fahrt nicht durchführen kann, sorgt der NVV für eine Beförderung der angemeldeten Fahrgäste. Dies kann durch den Einsatz von Taxis oder Mietwagen erfolgen. Der Fahrpreis pro Mitfahrer entspricht dann dem Preis für eine NVV-Fahrkarte auf dieser Strecke. Der NVV kommt für die zusätzlichen Kosten der Taxi-Beförderung auf.
Informationen zum Thema „Mitfahren“
Wer kann bei Mobilfalt mitfahren?
Alle Personen ab 6 Jahren. Die Beförderung von Kindern/Jugendlichen unter 14 Jahren findet aber ausschließlich mittels Alternativbeförderung (Mobilfalt-Taxi) statt. Kinder unter 6 Jahren können Mobilfalt nicht eigenständig nutzen. Sie können aber als Begleitung von angemeldeten Personen ab 14 Jahren mitfahren.
Wie kann ich bei Mobilfalt Mitfahrer werden?
Jeder, der bei Mobilfalt mitfahren möchte, kann sich per Internet (www.mobilfalt.de) registrieren und dabei die Mobilfalt-Nutzungsregelungen akzeptieren. Personen, die über keinen Internet-Zugang verfügen, können sich auch von der Mobilitätszentrale ein Registrierungsformular samt Nutzungsregeln per Post zusenden lassen und dieses ausgefüllt zurücksenden. Nach der Registrierung wird die MobilfaltCard zugesandt und es können Fahrten gebucht werden.
Was muss ich tun, wenn ich Mobilfalt-Angebote nutzen möchte?
Im Online-Auskunftssystem des NVV finden Sie alle Informationen rund um öffentliche Mobilitätsangebote. Kann ein Fahrtwunsch mittels Mobilfalt-Fahrt erfüllt werden, wird dies vom NVV-Auskunftssystem angezeigt. Um eine angezeigte Mobilfalt-Fahrt dann konkret zu nutzen, ist deren Buchung nötig. Neben der Online-Buchung kann die Mobilfalt-Fahrt auch telefonisch oder persönlich in der Mobilitätszentrale gebucht werden.
Bis wann muss spätestens eine Mobilfalt-Fahrt gebucht werden?
Die Mobilfalt-Fahrt muss spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn per Internet, telefonisch oder persönlich in der Mobilitätszentrale gebucht werden.
Muss ein Internetanschluss vorhanden sein, um Mobilfalt nutzen zu können?
Nein, es gibt immer die Möglichkeit, seinen Fahrtwunsch in der Mobilitätszentrale persönlich oder telefonisch anzumelden.
Wie und wann bekommen Mitfahrer die notwendigen Informationen zu einer gebuchten Fahrt?
Bei der Registrierung gibt ein Mitfahrer an, auf welchem Weg die Information zu einer von ihm gebuchten Fahrt übermittelt werden soll. Möglich sind SMS oder E-Mail. Diese Angaben können natürlich später auch wieder vom Nutzer geändert werden. Sobald dann ein passendes Fahrtangebot zu einer gebuchten Fahrt vorhanden ist, wird ein Mitfahrer darüber informiert. In diesem Fall erhält er den Namen des Fahrers und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Falls bis kurz vor Fahrtbeginn noch kein Angebot eingegangen ist, wird das Mobilfalt-Taxi für den Mitfahrer bestellt. Auch darüber wird er dann informiert.
Können gebuchte Fahrten später wieder abgesagt werden?
Selbstverständlich können gebuchte Mobilfalt-Fahrten später wieder per Internet oder mit Hilfe der Mobilitätszentrale abgesagt werden. Dies ist bis 1 Stunde vor dem geplanten Fahrtbeginn möglich. Für frühzeitig stornierte Fahrten fallen keine Kosten an.
Können Fahrtbuchungen auch noch kurzfristig abgesagt werden?
Ja, allerdings innerhalb von 1 Stunde vor geplantem Fahrtbeginn nur in Notfällen bei der Mobilitätszentrale unter der Rufnummer 0800 80 90 688. In diesen Fällen sind aber die Fahrtkosten zu entrichten.
Was passiert, wenn der zugesagte Fahrer nicht erscheint?
Wenn der Fahrer nicht an der vereinbarten Haltestelle erscheint, wartet der Mitfahrer dort noch maximal zehn Minuten. Der Mitfahrer informiert dann möglichst umgehend die Mobilitätszentrale über den Sachverhalt und bespricht mit ihr das weitere Vorgehen. Fahrer, die mehrmals nicht erscheinen, werden von Mobilfalt ausgeschlossen.
Was ist zu tun, bevor man in ein Fahrzeug einsteigt?
Ein Mitfahrer sollte sich vergewissern, dass es sich um den richtigen Fahrer und das richtige Fahrzeug handelt. Dies geschieht, indem man die Informationen in der Fahrbestätigung mit den tatsächlichen Merkmalen des Fahrers und des Fahrzeugs vergleicht. Falls Zweifel auftreten, kann man sich auch den Personalausweis, den Führerschein des Fahrers und den Fahrzeugschein zeigen lassen. Fahrer werden mit den Mobilfalt-Nutzungsregelungen auf diese Möglichkeit der Fahrgäste hingewiesen und sind angehalten, entsprechende Dokumente mit sich zu führen.
Welche Angaben werden benötigt, um als Mitfahrer eine Mobilfalt-Fahrt zu buchen?
Für die Buchung einer Mobilfalt-Fahrt werden folgende Angaben benötigt:
- Zahl der mitfahrenden Personen,
- gewünschte Starthaltestelle,
- gewünschte Zielhaltestelle,
- gewünschte Abfahrtszeit laut Fahrplan und
- ggf. sonstige Informationen, wie beispielsweise Gepäck, Rollstuhl etc.
Muss man immer eine feste Abfahrtszeit angeben?
Nein. Bei der Buchung einer Mobilfalt-Fahrt kann neben einer festen Abfahrtszeit auch ein Zeitkorridor gewählt werden. Wenn dann später ein konkretes Fahrtangebot während dieses Zeitkorridors eingeht, wird die Abfahrtszeit dieses Angebots genommen und der Mitfahrer mittels entsprechender Service-Meldung darüber informiert.
Was kostet eine Mobilfalt-Fahrt?
Eine Mobilfalt-Fahrt kostet pro Person 1,- EUR. Im Falle der Beförderung mit dem Mobilfalt-Taxi ist stattdessen ein Fahrkostenbeitrag in Höhe des normalen NVV-Tarifs für die gebuchte Strecke zu entrichten. Sind bereits gültige (Zeit-)Fahrkarten für eine Strecke vorhanden, so bleibt es bei der Pauschale von 1,- EUR.
Wie werden Fahrten als Mitfahrer bezahlt?
Jeder Mitfahrer verfügt nach seiner Registrierung über ein internes Mobilfalt-Konto, auf das er von seiner Bank aus Geldbeträge überweisen kann. Wird dann später eine Fahrt gebucht, wird der Fahrpreis von diesem Guthaben auf dem Mobilfalt-Konto abgezogen.
Wie kann ich mein Mobilfalt-Konto aufladen?
Die Bankverbindung zur Überweisung von Beträgen auf Ihr Mobilfalt-Konto lautet wie folgt:
Empfänger: NVV
IBAN: DE71 5205 0353 0002 1801 93
Institut: Kasseler Sparkasse
Verwendungszweck: Hier bitte zur Zuordnung die Nummer Ihres Mobilfalt-Abrechnungskontos eingeben: MF xxx xxx
Eine Sofort-Überweisung ist nicht möglich, darum bitte das Konto mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche aufladen.
Wie sind Mitfahrer versichert?
Verschuldet der Fahrer einen Unfall, trägt die Kfz-Haftpflicht des Halters sämtliche Schäden der Insassen inklusive Schmerzensgeld. Verschuldet ein anderes Fahrzeug einen Unfall, trägt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden.
Wer trägt die Kosten, wenn Mitfahrer einen Schaden am Fahrzeug anrichten?
Wie sonst auch, ist man für Schäden privat haftbar. Deshalb empfiehlt sich auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung. Sie deckt in der Regel diese Schäden ab. Eine Insassenschutzversicherung ist nicht erforderlich.
Informationen zum Thema „Fahrten anbieten“
Informationen für gewerbliche Fahrtanbieter
Gelten für gewerbliche Fahrtanbieter die gleichen Regelungen, wie für private Fahrer?
Ja, prinzipiell gelten auch für gewerbliche Anbieter die Regelungen, wie sie für private Fahrer beschrieben sind.
Können Unternehmen im Mietwagenverkehr Mobilfalt-Fahrten anbieten?
Ja, hier sind keine Besonderheiten zu beachten.
Können Taxis Mobilfalt-Fahrten anbieten?
Taxen können Mobilfalt-Fahrten übernehmen. Notwendig dafür sind:
- Zusätzlich zu ihrer Taxi-Konzession benötigen sie eine Genehmigung für Mietwagen (als so genannte Mischkonzession), mit der sie auch Fahrten im Mietwagenverkehr anbieten können. Diese Genehmigung erhalten sie in ihren Kommunen.
- Bei der Durchführung der Mobilfalt-Fahrten ist es nötig, dass die Taxi-Symbole verdeckt sind (aus Gründen der sonst geltenden Tarifpflicht im Taxigewerbe).
Können sonstige geschäftsbedingte Fahrten für Mobilfalt genutzt werden?
Jegliche geschäftsbedingte Fahrt, bei der die Möglichkeit zur Mitnahme von Personen besteht, soll prinzipiell als Teil des öffentlichen Mobilitätsangebots nutzbar sein. Hierbei ist an alle Fahrten gedacht, die zunächst einem anderen Zweck dienen, die aber auch als Mobilfalt-Fahrten angeboten werden können. Beispiele hierfür sind Fahrten von Handelsreisenden, Zustelldiensten oder sozialen Einrichtungen.
Für die Fahrer geschäftsbedingter Fahrten gilt prinzipiell das gleiche wie für Privatfahrer. Allerdings müssen Besonderheiten individuell beachtet werden:
Die steuerrechtlichen Aspekte müssen für die individuelle unternehmerische Situation einzeln gesehen werden. Beispielsweise kann durch weitere unternehmerische Tätigkeiten der geltende Freibetrag für die Umsatzsteuer überschritten werden. Hier sollte der Steuerberater des Unternehmens zu Rate gezogen werden.
Auch die versicherungsrechtlichen Aspekte müssen individuell hinterfragt werden. Beispielsweise kann es sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht für die Mitnahme von fremden Personen vorgesehen sind und die Kfz-Versicherung hier nicht greift. Im Zweifelsfall sollte die Kfz-Versicherung angefragt werden.
Ggf. gibt es Sonderbestimmungen des Betriebs zu beachten. Beispielsweise kann es per Arbeitsanweisung untersagt sein, betriebsfremde Personen im Firmenfahrzeug mitzunehmen. Dies muss vom Fahrer mit der Firmenleitung abgeklärt werden, damit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.
Informationen zur Mobilitätszentrale
Was ist eine Mobilitätszentrale?
Die Mobilitätszentrale ist eine Dienstleistungseinrichtung im Stadtbahnhof Eschwege, die generell Informationen und Dienstleistungen zum Thema Mobilität in der Region anbietet. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort
Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr
Sa: 08.00-13.30 Uhr
für Sie da.
Welche Leistungen erbringt die Zentrale im Rahmen von Mobilfalt?
Die Mobilitätszentrale hilft bei allen Fragen rund um Mobilfalt. Sie hilft bei
- der Registrierung von Fahrern und Mitfahrern,
- bei der Buchung von Fahrten,
- bei der Abgabe von Fahrtangeboten,
- bei allen Fragen zur Abrechnung der Fahrten und
- bei Anregungen und Bescherden rund um Mobilfalt.
Wo befindet sich die Mobilitätszentrale?
Die Mobilitätszentrale befindet sich im Stadtbahnhof Eschwege.