Das Mobilfalt-ServiceTelefon
0800-80 90 688
(gebührenfrei)

Allgemeine Informationen zur NVV-Mobilfalt.

Was versteht man unter „Mobilfalt“?

„Mobilfalt“ ist ein vom Land Hessen initiiertes Pilotprojekt, das vom NVV konzipiert und geleitet wird und derzeit in vier Pilotregionen getestet wird: Sontra/Nentershausen/Herleshausen (als Zweckverband), Witzenhausen, Neu-Eichenberg, Großalmerode und Hessisch Lichtenau. Der Schwerpunkt der Erprobung liegt auf dem Werra-Meißner-Kreis. Wichtigster Projektpartner bei der Umsetzung ist die Nahverkehr Werra-Meißner GmbH (NWM).

Was ist das Ziel des Pilotprojekts?

Das Ziel des Pilotprojekts besteht darin, neue Möglichkeiten für öffentliche Mobilitätsangebote zu erkunden, damit alle Bewohnerinnen und Bewohner in ländlich geprägten Räumen in Hessen auch künftig ohne eigenen Pkw mobil sein können.

Was ist das Neue an Mobilfalt?

Wir wollen privat und geschäftlich durchgeführte Fahrten für den öffentlichen Personennahverkehr gewinnen und den Menschen als neue Mobilitätsalternative anbieten. Die Fahrten werden in den Fahrplan des Nahverkehrs eingebunden.

Was unterscheidet Mobilfalt von Mitfahrbörsen?

Wir bringen nicht nur Fahrtanbieter und Mitfahrer zusammen, sondern binden die Fahrten in den Fahrplan des Nahverkehrs ein. Zudem wird die Durchführung der Mobilfalt-Fahrten von einer Mobilitätszentrale koordiniert und vom NVV finanziell unterstützt. Falls es kein Angebot für festgelegte Fahrten gibt, übernehmen wir die Organisation und Finanzierung zur Beförderung auf der gewünschten Strecke.  

Welche Leistungen erbringt der NVV bei Mobilfalt?

Der Leistungsschwerpunkt des NVV liegt in der Vermittlung, Koordinierung und Unterstützung von Fahrgemeinschaften auf festgelegten Strecken zu bestimmten Zeiten. Zu dieser Unterstützung gehört auch, dass sich der NVV an den Kosten des Fahrers beteiligt und bei Nichtzustandekommen einer Fahrgemeinschaft für eine Ersatzbeförderung sorgt.  

In welchem Verhältnis stehen NVV und Fahrer?

Obgleich der NVV den sicheren Ablauf der Mitnahme-Fahrten unterstützt, bleiben die Fahrer für die Durchführung der Fahrten verantwortlich. Es besteht kein Auftragsverhältnis zwischen NVV und Fahrer. Es obliegt dem Fahrer, die von ihm freiwillig angebotene Fahrt auch tatsächlich in der vorgesehenen Weise durchzuführen. Der NVV kann aber den Ausschluss eines Fahrers aus dem Mobilfalt-System vornehmen, wenn dieser seine angebotenen Fahrten nicht in der verabredeten Weise durchführt und seine freiwillig gemachten Zusagen nicht einhält.

Unterliegen Mobilfalt-Fahrten dem Personenbeförderungsgesetz?

Nein.

Welche speziellen Regeln gelten bei Mobilfalt?

Neben den gesetzlichen Bestimmungen gelten die sogenannten Mobilfalt-Regelungen, die von allen Nutzern einzuhalten sind. Im Zuge der Registrierung werden diese Regeln bekannt gemacht, und zukünftige Nutzer müssen ihr Einverständnis zu diesen Regeln geben. Die Regeln sind auch Bestandteil der so genannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), die der NVV veröffentlicht. Mit dem Einverständnis zu diesen Regeln ist auch eine rechtsverbindliche Grundlage im Verhältnis zwischen NVV und einem Mobilfalt-Nutzer gegeben.

Die AGB der Mobilfalt finden Sie hier. 

Wie werden persönliche Daten geschützt?

Der NVV gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Persönliche Daten dienen lediglich zur Koordinierung und Abrechnung der Mobilfalt-Fahrten. Wenn eine Person aus dem Mobilfalt-System ausscheidet oder Mobilfalt über einen längeren Zeitraum nicht nutzt, werden alle persönlichen Daten gelöscht. Die Datenschutzrichtlinien der Mobilfalt finden Sie hier.

Wo kann man Kritik äußern, wenn es Probleme gibt?

Wenn es zu Problemen mit einem Mitfahrer oder Fahrer kommen sollte, gibt es die Möglichkeit, sich umgehend wie folgt zu melden:

  • per E-Mail mobilfalt@nvv.de
  • Telefon 0800  80 90 688 oder
  • direkt in der Mobilitätszentrale in Eschwege.

Kann es auch zu Ausschlüssen aus Mobilfalt kommen?

Ja, wenn die Mobilfalt-Regelungen nicht eingehalten werden, kann es dazu kommen, dass ein Fahrer oder Mitfahrer nicht mehr bei Mobilfalt mitmachen kann. Bevor dies passiert, wird aber der Fahrer bzw. Mitfahrer auf sein fehlerhaftes Verhalten hingewiesen.

Informationen zum Mobilfalt-Angebot.

Was sind Mobilfalt-Fahrten?

Mobilfalt-Fahrten sind Fahrten, die zu bestimmten Zeiten, auf festgelegten Strecken von Privatpersonen oder Unternehmen durchgeführt werden, bei denen weitere Personen mitgenommen werden. Die Koordinierung und Durchführung dieser Fahrten unterliegen klaren, vom NVV vorgegebenen Regeln.

Was sind Mobilfalt-Strecken?

Mobilfalt-Fahrten ergänzen reguläre Linienverkehre zeitlich oder bedienen neue ausgewählte Strecken, mit deren Hilfe wichtige Ziele, wie beispielsweise der nächste Bahnhof, auf direktem Wege erreicht werden können.

Wie sehen Strecken bei Mobilfalt aus?

Mobilfalt-Strecken sind durch eine Start- und eine Zielhaltestelle und weitere mögliche Haltestellen dazwischen gekennzeichnet. Welche von diesen Haltestellen auf einer Fahrt dann tatsächlich angefahren werden, wo Personen zu- und aussteigen, hängt von den angemeldeten Fahrtwünschen und Fahrtangeboten ab.  

An welchen Punkten kann man ein- und aussteigen?

Als Ein- und Ausstiegspunkte auf Mobilfalt-Strecken dienen zum einen die üblichen ÖPNV-Haltestellen. Zum anderen gibt es weitere Haltestellen, die als „Mobilfalt-Haltestelle“ gekennzeichnet sind.  

Was passiert, wenn sich für eine Mobilfalt-Strecke zu der vorgesehen Zeit kein Fahrer findet?

Falls keine Fahrgemeinschaft zustande kommt oder ein Fahrer seine angebotene Fahrt nicht durchführen kann, sorgt der NVV für eine Beförderung der angemeldeten Fahrgäste. Dies kann durch den Einsatz von Taxis oder Mietwagen erfolgen. Der Fahrpreis pro Mitfahrer entspricht dann dem Preis für eine NVV-Fahrkarte auf dieser Strecke. Der NVV kommt für die zusätzlichen Kosten der Taxi-Beförderung auf.

Informationen zum Thema „Mitfahren“

Wer kann bei Mobilfalt mitfahren?

Alle Personen ab 6 Jahren. Die Beförderung von Kindern/Jugendlichen unter 14 Jahren findet aber ausschließlich mittels Alternativbeförderung (Mobilfalt-Taxi) statt. Kinder unter 6 Jahren können Mobilfalt nicht eigenständig nutzen. Sie können aber als Begleitung von angemeldeten Personen ab 14 Jahren mitfahren.

Wie kann ich bei Mobilfalt Mitfahrer werden?

Jeder, der bei Mobilfalt mitfahren möchte, kann sich per Internet (www.mobilfalt.de) registrieren und dabei die Mobilfalt-Nutzungsregelungen akzeptieren. Personen, die über keinen Internet-Zugang verfügen, können sich auch von der Mobilitätszentrale ein Registrierungsformular samt Nutzungsregeln per Post zusenden lassen und dieses ausgefüllt zurücksenden. Nach der Registrierung wird die MobilfaltCard zugesandt und es können Fahrten gebucht werden.

Was muss ich tun, wenn ich Mobilfalt-Angebote nutzen möchte?

Im Online-Auskunftssystem des NVV finden Sie alle Informationen rund um öffentliche Mobilitätsangebote. Kann ein Fahrtwunsch mittels Mobilfalt-Fahrt erfüllt werden, wird dies vom NVV-Auskunftssystem angezeigt. Um eine angezeigte Mobilfalt-Fahrt dann konkret zu nutzen, ist deren Buchung nötig. Neben der Online-Buchung kann die Mobilfalt-Fahrt auch telefonisch oder persönlich in der Mobilitätszentrale gebucht werden.

Bis wann muss spätestens eine Mobilfalt-Fahrt gebucht werden?

Die Mobilfalt-Fahrt muss spätestens 1 Stunde vor Fahrtbeginn per Internet, telefonisch oder persönlich in der Mobilitätszentrale gebucht werden.

Muss ein Internetanschluss vorhanden sein, um Mobilfalt nutzen zu können?

Nein, es gibt immer die Möglichkeit, seinen Fahrtwunsch in der Mobilitätszentrale persönlich oder telefonisch anzumelden.

Wie und wann bekommen Mitfahrer die notwendigen Informationen zu einer gebuchten Fahrt?

Bei der Registrierung gibt ein Mitfahrer an, auf welchem Weg die Information zu einer von ihm gebuchten Fahrt übermittelt werden soll. Möglich sind SMS oder E-Mail. Diese Angaben können natürlich später auch wieder vom Nutzer geändert werden. Sobald dann ein passendes Fahrtangebot zu einer gebuchten Fahrt vorhanden ist, wird ein Mitfahrer darüber informiert. In diesem Fall erhält er den Namen des Fahrers und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Falls bis kurz vor Fahrtbeginn noch kein Angebot eingegangen ist, wird das Mobilfalt-Taxi für den Mitfahrer bestellt. Auch darüber wird er dann informiert.

Können gebuchte Fahrten später wieder abgesagt werden?

Selbstverständlich können gebuchte Mobilfalt-Fahrten später wieder per Internet oder mit Hilfe der Mobilitätszentrale abgesagt werden. Dies ist bis 1 Stunde vor dem geplanten Fahrtbeginn möglich. Für frühzeitig stornierte Fahrten fallen keine Kosten an.  

Können Fahrtbuchungen auch noch kurzfristig abgesagt werden?

Ja, allerdings innerhalb von 1 Stunde vor geplantem Fahrtbeginn nur in Notfällen bei der Mobilitätszentrale unter der Rufnummer 0800 80 90 688. In diesen Fällen sind aber die Fahrtkosten zu entrichten.

Was passiert, wenn der zugesagte Fahrer nicht erscheint?

Wenn der Fahrer nicht an der vereinbarten Haltestelle erscheint, wartet der Mitfahrer dort noch maximal zehn Minuten. Der Mitfahrer informiert dann möglichst umgehend die Mobilitätszentrale über den Sachverhalt und bespricht mit ihr das weitere Vorgehen. Fahrer, die mehrmals nicht erscheinen, werden von Mobilfalt ausgeschlossen.

Was ist zu tun, bevor man in ein Fahrzeug einsteigt?

Ein Mitfahrer sollte sich vergewissern, dass es sich um den richtigen Fahrer und das richtige Fahrzeug handelt. Dies geschieht, indem man die Informationen in der Fahrbestätigung mit den tatsächlichen Merkmalen des Fahrers und des Fahrzeugs vergleicht. Falls Zweifel auftreten, kann man sich auch den Personalausweis, den Führerschein des Fahrers und den Fahrzeugschein zeigen lassen. Fahrer werden mit den Mobilfalt-Nutzungsregelungen auf diese Möglichkeit der Fahrgäste hingewiesen und sind angehalten, entsprechende Dokumente mit sich zu führen.

Welche Angaben werden benötigt, um als Mitfahrer eine Mobilfalt-Fahrt zu buchen?

Für die Buchung einer Mobilfalt-Fahrt werden folgende Angaben benötigt:

  • Zahl der mitfahrenden Personen,
  • gewünschte Starthaltestelle,
  • gewünschte Zielhaltestelle,
  • gewünschte Abfahrtszeit laut Fahrplan und
  • ggf. sonstige Informationen, wie beispielsweise Gepäck, Rollstuhl etc.

Muss man immer eine feste Abfahrtszeit angeben?

Nein. Bei der Buchung einer Mobilfalt-Fahrt kann neben einer festen Abfahrtszeit auch ein Zeitkorridor gewählt werden. Wenn dann später ein konkretes Fahrtangebot während dieses Zeitkorridors eingeht, wird die Abfahrtszeit dieses Angebots genommen und der Mitfahrer mittels entsprechender Service-Meldung darüber informiert.

Was kostet eine Mobilfalt-Fahrt?

Eine Mobilfalt-Fahrt kostet pro Person 1,- EUR.  Im Falle der Beförderung mit dem Mobilfalt-Taxi ist stattdessen ein Fahrkostenbeitrag in Höhe des normalen NVV-Tarifs für die gebuchte Strecke zu entrichten. Sind bereits gültige (Zeit-)Fahrkarten für eine Strecke vorhanden, so bleibt es bei der Pauschale von 1,- EUR.

Wie werden Fahrten als Mitfahrer bezahlt?

Jeder Mitfahrer verfügt nach seiner Registrierung über ein internes Mobilfalt-Konto, auf das er von seiner Bank aus Geldbeträge überweisen kann. Wird dann später eine Fahrt gebucht, wird der Fahrpreis von diesem Guthaben auf dem Mobilfalt-Konto abgezogen.

Wie sind Mitfahrer versichert?

Verschuldet der Fahrer einen Unfall, trägt die Kfz-Haftpflicht des Halters sämtliche Schäden der Insassen inklusive Schmerzensgeld. Verschuldet ein anderes Fahrzeug einen Unfall, trägt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden.

Wer trägt die Kosten, wenn Mitfahrer einen Schaden am Fahrzeug anrichten?

Wie sonst auch, ist man für Schäden privat haftbar. Deshalb empfiehlt sich auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung. Sie deckt in der Regel diese Schäden ab. Eine Insassenschutzversicherung ist nicht erforderlich.

Informationen zum Thema „Fahrten anbieten“

Wer kann Mobilfalt-Fahrten durchführen?

Mobilfalt-Fahrten können prinzipiell von allen Personen angeboten werden, die über einen Führerschein und über ein nach deutschem Recht zugelassenes Fahrzeug mit der nötigen Verkehrs- und Betriebssicherheit verfügen.

Wie kann ich bei Mobilfalt Fahrer werden?

Jeder, der eine Mobilfalt-Fahrt anbieten möchte, lässt sich vorher als Fahrtanbieter registrieren und akzeptiert dabei die Mobilfalt-Nutzungsregeln. Dies kann online über www.mobilfalt.de erfolgen. Personen können sich auch von der Mobilitätszentrale ein Registrierungsformular samt Nutzungsregeln per Post zusenden lassen und dieses dann ausgefüllt zurücksenden. Zum Registrierungsvorgang gehört in jedem Fall das Vorlegen des Personalausweises, des Führerscheins und des Fahrzeugscheins. Dies kann derart erfolgen, indem Kopien dieser Dokumente per Post zusammen mit dem unterschriebenen Registrierungsformular an die Mobilitätszentrale gesendet werden. Sobald die nötigen Daten dort eingegangen sind, wird der Fahrer informiert, erhält seine MobilfaltCard zugesandt und kann Fahrten anbieten.

Benötigt man als Fahrer einen Personenbeförderungsschein?

Nein, da die Beförderung bei Mobilfalt nicht dem Personenbeförderungsgesetz unterliegt.

Muss ein Fahrzeug für die Durchführung von Mobilfalt-Fahrten besonders ausgestattet sein?

Nein.

Über welche Eigenschaften muss ein Fahrzeug verfügen, wenn damit Mobilfalt-Fahrten durchgeführt werden sollen?

Mobilfalt-Fahrten können mit allen Fahrzeugen durchgeführt werden, die über nicht mehr als 7 Sitzplätze verfügen und über eine Kfz-Zulassung nach deutschem Recht verfügen.

Was bekommen Anbieter für durchgeführte Mobilfalt-Fahrten?

Fahrer einer Mobilfalt-Fahrt erhalten für jeden zurückgelegten Kilometer, bei dem mindestens ein Mitfahrer mitfährt, eine Kilometerpauschale von 30 Cent. Dies entspricht der aktuellen steuerrechtlichen Pauschalabgeltung für Fahrzeugkosten.

Wie erhalten Anbieter ihre Vergütung?

Die Kilometerpauschale wird dem internen Mobilfalt-Konto des Fahrers gutgeschrieben. Der Betrag steht damit für spätere Mitfahrten zur Verfügung oder kann ausbezahlt werden.

Wie kann ich herausfinden, ob ich eine Mobilfalt-Strecke anbieten kann?

Im Internet unter der Adresse www.mobilfalt.de kann man sich alle Mobilfalt-Strecken mit den vorgesehenen Zeiten anzeigen lassen. Hier gibt es auch komfortable Filtermöglichkeiten, die dabei helfen, die passende Strecke und Zeit zu finden. Wer möchte, kann sich die passenden Mobilfalt-Strecken auch in der Mobilitätszentrale anzeigen lassen oder sich dort telefonisch erkundigen.

Wie kann ich als Fahrer eine Mobilfalt-Fahrt anbieten?

Unter www.mobilfalt.de werden die Mobilfalt-Strecken angezeigt. Dort kann man angeben, zu welcher der vorgesehenen Zeiten man eine Fahrt anbieten möchte. Fahrtangebote können aber auch in der Mobilitätszentrale persönlich oder telefonisch abgegeben werden.

Müssen Fahrer einen Internet-Anschluss haben?

Ja, da sie die Information zur Durchführung einer von Ihnen angebotenen Fahrt (Fahrauftrag) per E-Mail erhalten und über einen Link in dieser E-Mail bestätigen können. Alternativ dazu können sie einen Fahrauftrag auch persönlich oder per Telefon in der Mobilitätszentrale oder bei vorheriger Registrierung über das Internet online über www.mobilfalt.de bestätigen.

Wie viele Personen muss ich in meinem Fahrzeug mitnehmen?

Bei jedem Fahrtangebot kann vom Fahrer angegeben werden, wie viele freie Plätze im Fahrzeug für die angebotene Fahrt zur Verfügung stehen. Es liegt also an ihm, wie viele Personen er mitnehmen möchte.

Wie und wann bekommen Fahrer die notwendigen Informationen zu einer angebotenen Fahrt?

Fahrer erhalten einen Fahraufruf per E-Mail zugesandt. Wenn sie per Internet registriert sind, können sie sich einen Fahrtauftrag auch online über www.mobilfalt.de  ansehen.

Sobald zu einem abgegebenen Fahrtangebot ein passende Fahrtbuchung eines Mitfahrers eingeht, wird der Fahrer darüber per Fahrauftrag informiert. Hierbei erhält er den Namen des buchenden Fahrgastes und die Anzahl der mitzunehmenden Personen und die Information über die anzufahrenden Ein- und Ausstiegshaltestellen.

Falls ein Fahrer bis eine Stunde vor Fahrtbeginn keinen Fahrauftrag erhält, hat sich kein Mitfahrer für die Mobilfalt-Fahrt gemeldet.

Was passiert, wenn mehrere Fahrer das gleiche Fahrtangebot abgegeben haben?

Dann bestimmt die zeitliche Reihenfolge bei der Abgabe des Angebots darüber, welcher Fahrer den Fahrtauftrag erhält.

Kann ein Fahrtauftrag auch abgelehnt werden?

Ein Fahrauftrag informiert über die konkrete Mobilfalt-Fahrt und wird vom Fahrer mittels Link in der E-Mail des Fahrtauftrags oder online oder mit Hilfe der Mobilitätszentrale bestätigt oder abgelehnt.

Bleibt die Bestätigung des Fahrers bis eine Stunde vor Fahrtbeginn aus, wird der Fahrauftrag als abgelehnt gewertet.

Kann eine angebotene Mobilfalt-Fahrt später wieder abgesagt werden?

Selbstverständlich können angebotene Mobilfalt-Fahrten online oder mit Hilfe der Mobilitätszentrale abgesagt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Fahrauftrag bereits bestätigt wurde. Innerhalb der letzten Stunde vor dem geplantem Fahrtbeginn können Fahrten aber nur noch in Notfällen (telefonisch bei der Mobilitätszentrale) abgesagt werden, da fest mit dem Fahrer gerechnet wird, anderen möglichen Fahrern bereits abgesagt wurde und ein Ersatz in so kurzer Zeit schwierig zu beschaffen ist.

Was sollte ich tun, bevor ich einen Mitfahrer in mein Fahrzeug einsteigen lasse?

Ein Fahrer sollte sich auf jeden Fall vergewissern, dass es sich um den richtigen Mitfahrer handelt. Dies geschieht, indem man die Infos im Fahrauftrag mit den tatsächlichen Merkmalen des Mitfahrers vergleicht. Falls Zweifel auftreten, kann man sich immer auch den Personalausweis des Mitfahrers zeigen lassen. Mitfahrer werden mit den Mobilfalt-Nutzungsbedingungen auf diese Möglichkeit der Fahrer hingewiesen und sind gehalten, ihren Personalausweis bereit zu halten.

Was geschieht, wenn der Mitfahrer nicht erscheint?

Wenn der mit dem Fahrauftrag angegebene Mitfahrer nicht an der vereinbarten Haltestelle erscheint, wartet der Fahrer noch maximal drei Minuten. Danach kann er seine Fahrt fortsetzen. Der Fahrer informiert dann möglichst umgehend die Mobilitätszentrale über den Sachverhalt. Fahrgäste, die mehrmals nicht erscheinen, werden von Mobilfalt ausgeschlossen.

Bekomme ich auch die Kilometerpauschale, wenn Fahrgäste nicht erscheinen?

Wenn Fahrgäste nicht erscheinen, kann keine Kilometerpauschale gezahlt werden. Die Pauschale wird immer nur für die Strecken gezahlt, auf denen mindestens ein über Mobilfalt organisierter Mitfahrer befördert wurde.

Müssen Fahrer die Fahrscheine der Fahrgäste überprüfen?

Nein. Der Preis für eine Fahrt wird bei der Buchung einer Mobilfalt-Fahrt direkt bezahlt. Somit sind keinerlei Kontrollen durch den Fahrer nötig.

Wie bin ich als Fahrer abgesichert?

Der Fahrer ist in der Regel ausreichend abgesichert, wenn eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde. Da die Kfz-Haftpflicht auch unverschuldete Unfälle abdeckt, ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung entbehrlich. Neben der Kfz-Haftpflicht deckt auch die gesetzliche Sozialversicherung Unfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit ab. Wir empfehlen aber auf jeden Fall eine Anfrage bei Ihrer Haftpflichtversicherung. Hierzu haben wir eine Vorlage vorbereitet, die Sie hier herunterladen können und an Ihre Versicherung senden können. Bisher liegen uns keine Informationen über negative Rückmeldungen von Kfz-Versicherern vor. Falls Sie eine solche erhalten sollten, bitte wir Sie darum, uns umgehend darüber zu informieren.

Wer trägt die Kosten, wenn ich meinem Mitfahrer einen Sachschaden zufüge?

Hier gilt, dass man für Schäden, die man anderen zufügt, privat haftbar ist. Für Fahrer empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung, die diese Schäden abdeckt.

Wie ist die vom NVV erhaltene Kilometerpauschale steuerlich zu bewerten?

Für Privatfahrer dürfte die Kilometerpauschale keine steuerliche Relevanz haben. Bei den Zahlungen der Kilometerschale für durchgeführte Fahrten handelt es sich wohl prinzipiell um Einnahmen, die steuerrechtlich relevant sind:

Umsatzsteuer: Für die Privatfahrer trifft in der Regel die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu. Hier gibt es derzeit einen Freibetrag von Euro 22.000 pro Jahr. Falls keine weiteren Umsätze aus ähnlicher, selbständiger Tätigkeit zu verzeichnen sind, ist nicht davon auszugehen, dass die Einnahmen der Privatfahrer in Form der Kilometerpauschale diese Grenze überschreitet. Damit wäre also für die Kilometerpauschale keine Umsatzsteuer zu entrichten.

Einkommenssteuer: Es wird davon ausgegangen, dass die mit einer Zahlung von 30 Cent/Kilometer verbundenen Einnahmen die anfallenden Kosten für die Fahrten in keinem Fall übersteigen werden. Insofern kann mit der Durchführung der Fahrten keine Gewinnabsicht und dementsprechend keine kommerziellen Absichten verbunden werden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die gezahlte Kilometerpauschale bei der Erklärung der Einkommensteuer nicht relevant ist.

Da sich die steuerrechtlichen Bestimmungen immer auf die individuelle Situation eines Fahrers beziehen, sollte immer auch ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Informationen für gewerbliche Fahrtanbieter

Gelten für gewerbliche Fahrtanbieter die gleichen Regelungen, wie für private Fahrer?

Ja, prinzipiell gelten auch für gewerbliche Anbieter die Regelungen, wie sie für private Fahrer beschrieben sind.

Können Unternehmen im Mietwagenverkehr Mobilfalt-Fahrten anbieten?

Ja, hier sind keine Besonderheiten zu beachten.

Können Taxis Mobilfalt-Fahrten anbieten?

Taxen können Mobilfalt-Fahrten übernehmen. Notwendig dafür sind:

  1. Zusätzlich zu ihrer Taxi-Konzession benötigen sie eine Genehmigung für Mietwagen (als so genannte Mischkonzession), mit der sie auch Fahrten im Mietwagenverkehr anbieten können. Diese Genehmigung erhalten sie in ihren Kommunen.
  2. Bei der Durchführung der Mobilfalt-Fahrten ist es nötig, dass die Taxi-Symbole verdeckt sind (aus Gründen der sonst geltenden Tarifpflicht im Taxigewerbe).

Können sonstige geschäftsbedingte Fahrten für Mobilfalt genutzt werden?

Jegliche geschäftsbedingte Fahrt, bei der die Möglichkeit zur Mitnahme von Personen besteht, soll prinzipiell als Teil des öffentlichen Mobilitätsangebots nutzbar sein. Hierbei ist an alle Fahrten gedacht, die zunächst einem anderen Zweck dienen, die aber auch als Mobilfalt-Fahrten angeboten werden können. Beispiele hierfür sind Fahrten von Handelsreisenden, Zustelldiensten oder sozialen Einrichtungen.

Für die Fahrer geschäftsbedingter Fahrten gilt prinzipiell das gleiche wie für Privatfahrer. Allerdings müssen Besonderheiten individuell beachtet werden:

Die steuerrechtlichen Aspekte müssen für die individuelle unternehmerische Situation einzeln gesehen werden. Beispielsweise kann durch weitere unternehmerische Tätigkeiten der geltende Freibetrag für die Umsatzsteuer überschritten werden. Hier sollte der Steuerberater des Unternehmens zu Rate gezogen werden.

Auch die versicherungsrechtlichen Aspekte müssen individuell hinterfragt werden. Beispielsweise kann es sein, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht für die Mitnahme von fremden Personen vorgesehen sind und die Kfz-Versicherung hier nicht greift. Im Zweifelsfall sollte die Kfz-Versicherung angefragt werden.

Ggf. gibt es Sonderbestimmungen des Betriebs zu beachten. Beispielsweise kann es per Arbeitsanweisung untersagt sein, betriebsfremde Personen im Firmenfahrzeug mitzunehmen. Dies muss vom Fahrer mit der Firmenleitung abgeklärt werden, damit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen.

Informationen zur Mobilitätszentrale

Was ist eine Mobilitätszentrale?

Die Mobilitätszentrale ist eine Dienstleistungseinrichtung im Stadtbahnhof Eschwege, die generell Informationen und Dienstleistungen zum Thema Mobilität in der Region anbietet. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort

Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr
Sa:      08.00-13.30 Uhr

für Sie da.

Welche Leistungen erbringt die Zentrale im Rahmen von Mobilfalt?

Die Mobilitätszentrale hilft bei allen Fragen rund um Mobilfalt. Sie hilft bei

  • der Registrierung von Fahrern und Mitfahrern,
  • bei der Buchung von Fahrten,
  • bei der Abgabe von Fahrtangeboten,
  • bei allen Fragen zur Abrechnung der Fahrten und
  • bei Anregungen und Bescherden rund um Mobilfalt.

Wo befindet sich die Mobilitätszentrale?

Die Mobilitätszentrale befindet sich im Stadtbahnhof Eschwege.

U

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie noch heute unseren Newsletter.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten zum Nahverkehr in Nordhessen.

 

Um Ihnen noch bessere und persönlichere Informationen anzubieten, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postleitzahl.



* Pflichtfelder

Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen (nachfolgend "Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Tarifen, Leistungen und uns.

Stand: 25.11.2022