Hinweisgeberschutzsystem
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz werden alle deutschen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten, der es den Mitarbeitenden ermöglicht, Hinweise über Verstöße gegen Regeln und Gesetze (zum Beispiel: Bestechung oder Korruption) im Unternehmen zu geben. Dabei gilt, dass es auch möglich sein soll, dass Hinweise anonym abgegeben werden können.