Fahrplanauskunft

Fragen & Antworten zum Deutschland-Ticket

Allgemeine Fragen

Was ist das Deutschland-Ticket und wieviel kostet es?

Bund und Länder haben sich auf ein bundesweit gültiges Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV/SPNV) verständigt. Damit können Sie alle Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet nutzen. Das Deutschland-Ticket ist ein monatlich kündbares Abonnement zum Preis von 49 Euro pro Monat.

Welche Konditionen hat das Deutschland-Ticket?

Bund und Länder haben entschieden, dass das Deutschland-Ticket als monatlich kündbares Abonnement angeboten wird. Es soll bundesweit gültig sein und deutschlandweite Fahrten in allen Nahverkehrszügen, Bussen, Trams und AST-Verkehren ermöglichen. Das Deutschland-Ticket wird ausschließlich in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gültig sein, jedoch nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC), im FlixTrain, in Fernbussen (z. B. FlixBus) oder in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Ist das Deutschland-Ticket übertragbar auf andere Personen?

Das Deutschland-Ticket gilt personengebunden und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Wie kann ich mein Deutschland-Ticket Abonnement kündigen?

Sie können das Deutschland-Ticket bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Tickets auf dem Handy werden ausschließlich in der jeweiligen App gekündigt.

Tickets auf Chipkarte, welche von der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) ausgegeben wurden, können postalisch (Postfach 10 2002, 34020 Kassel), per E-Mail oder persönlich im Kundenzentrum gekündigt werden. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer an.

Bitte beachten Sie, dass das Deutschland-Ticket nur beim jeweiligen Vertragspartner gekündigt werden kann. Kündigungen, welche an andere Unternehmen gesendet wurden, können nicht bearbeitet werden. 

Muss ich mit dem Deutschland-Ticket auch einen AST-Zuschlag (1 Euro) bezahlen?

Ja. Je nach AST-Linie (AnrufSammelTaxi) ist ein AST-Zuschlag in Höhe von 1 Euro zu entrichten. Dies gilt auch bei der Nutzung des Deutschland-Tickets.

Ticketkauf

Wo werde ich das Deutschland-Ticket erhalten?

Das Deutschland-Ticket kann über unsere App NVV Mobil, online im NVV-Abocenter der KVG oder direkt vor Ort in den NVV-Kundenzentren bestellt werden.

NVV Mobil

NVV-Abocenter der KVG

NVV-Kundenzentren

Benötige ich für das Deutschland-Ticket ein Handy?

Nein, auch wer kein Smartphone nutzt, wird das Deutschland-Ticket bestellen und nutzen können. Bei der Bestellung entscheiden Sie, ob Sie das Deutschland-Ticket als mobiles Ticket in der App NVV-Mobil oder als Chipkarte möchten.

Anleitung zur Anzeige des Deutschland-Tickets in der NVV Mobil-App

In dieser Anleitung finden Sie alles zum Anzeigen des Deutschland-Tickets in der NVV Mobil-App.

Anleitung 

Wenn das Deutschland-Ticket dennoch nicht angezeigt wird, prüfen Sie bitte, ob Sie die neuste Version der NVV Mobil-App haben. Wenn nicht, laden Sie bitte die neuste Version herunter.

Gültigkeit & Nutzungsbedingungen

Wo wird das Deutschland-Ticket anerkannt?

Das Deutschland-Ticket ist bundesweit in der 2. Klasse im Nahverkehr gültig, also in allen Bussen, Nahverkehrszügen, Trams und AST-Verkehren. Es ist nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC), im FlixTrain, in Fernbussen (FlixBus) gültig. Ausgeschlossen sind außerdem Verkehrsmittel, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Gilt das Ticket in der 1. Klasse?

Das Deutschland-Ticket beinhaltet keine bundesweite Nutzungsmöglichkeit für die 1. Klasse. Im NVV kann in Verbindung mit einer Zuschlagskarte des NVV-Tarifs auch die 1. Klasse genutzt werden. Außerhalb des NVV können andere Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei den Verkehrsunternehmen und Verbünden vor Ort.

Für welchen Zeitraum ist mein Deutschland-Ticket gültig?

Das Deutschland-Ticket wird als monatlich kündbares Abonnement angeboten. Es ist täglich 24 Stunden ohne Ausnahmen gültig (24/7).

Wird das Deutschland-Ticket bei Verspätungen erstattet?

Über die "Kundengarantie" wird bei Verspätungen und Ausfällen auch für das Deutschland-Ticket eine Rückerstattung gewährt (1 Euro pro Fahrt). Dies gilt ausschließlich, wenn Start und Ziel der Verspätung im NVV-Gebiet liegen! Die Höhe der Rückerstattung ist auf 25 Euro pro Monat begrenzt. 

NVV 5-Minuten-Garantie

Mitnahmeregelungen & Übertragbarkeit

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket mein Fahrrad kostenfrei mitnehmen?

Das Deutschland-Ticket ermöglicht keine bundesweite kostenfreie Fahrradmitnahme. Im NVV-Gebiet ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenlos möglich. Außerhalb des NVV können andere Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei den Verkehrsunternehmen und Verbünden vor Ort.

Kann ich mit dem Deutschland-Ticket meinen Hund kostenfrei mitnehmen?

Das Deutschland-Ticket ermöglicht keine bundesweite kostenfreie Mitnahme von Hunden. Im NVV-Gebiet ist die Mitnahme von Hunden kostenlos möglich. Außerhalb des NVV können andere Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich bei den Verkehrsunternehmen und Verbünden vor Ort.

Können andere Personen mein Deutschland-Ticket nutzen oder kann ich Personen mitnehmen?

Nein, das Deutschland-Ticket ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Ausnahme: Bundesweit gilt, dass Kinder unter 6 Jahre kostenfrei mitfahren. Im NVV fahren zusätzlich nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahre kostenfrei mit. Die Anzahl dieser Kinder ist nicht begrenzt!

Fahren Kinder kostenfrei mit?

Bundesweit gilt, dass Kinder unter 6 Jahre kostenfrei mitfahren. Im NVV fahren zusätzlich nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahre kostenfrei mit. Zur Mitnahme von älteren Kindern oder Erwachsenen brauchen diese ein Ticket nach dem jeweils gültigen Tarif. 

Abonnent*innen

Was muss ich tun, wenn ich zum Deutschland-Ticket wechseln möchte?

NVV-Abonnent*innen können sich entscheiden, ob sie im bestehenden Abo bleiben oder zum Deutschland-Ticket wechseln möchten. Wenn Sie einen Wechsel wünschen, müssen Sie Ihr bestehendes Abo im NVV-Abocenter der KVG kündigen. Bereits bezahlte Monatsraten werden Ihnen gutgeschrieben. Für Sie ergeben sich keine finanziellen Nachteile. Im Anschluss schließen Sie das Deutschland-Ticket einfach im Abocenter ab.

NVV-Abocenter der KVG

Was muss ich tun, wenn ich mein ursprüngliches NVV-Jahresabo behalten möchte?

Für alle, die ihr ursprüngliches NVV-Jahresabo behalten möchten, ist nichts weiter erforderlich. Ihr NVV-Jahresabo können Sie zu den gleichen Bedingungen wie bisher weiter nutzen. Der NVV bleibt so der bisherige und zukünftige Partner in allen Dingen rund um den öffentlichen Nahverkehr. Der Ihnen bereits per Post zugegangene Informationsbrief kann ignoriert werden.

Ich habe ein Handyticket, aber hätte lieber eine Chipkarte. Wie geht das?

Wenn Sie von einem Handyticket auf eine Chipkarte wechseln wollen, müssen Sie Ihr bestehendes Abo im in der jeweiligen App kündigen. Danach schließen Sie ein neues Abo ab und wählen die Ausgabe des Tickets dann als Chipkarte. Genauso funktioniert der Wechsel von Chipkarte auf Handyticket. 

 

Was muss ich als JobTicket-Inhaber*in tun, wenn ich zum Deutschland-Ticket wechseln möchte?

Wenn Sie im Besitz eines JobTickets sind und zum Deutschland-Ticket wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an die in Ihrem Unternehmen dafür verantwortliche Person.

Was muss ich als Schüler- bzw. Seniorenticket-Inhaber*in tun, wenn ich zum Deutschland-Ticket wechseln möchte?

Inhaber*innen eines Seniorentickets oder eines privat erworbenen Schülertickets können zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zum Deutschland-Ticket wechseln. Aktuelles Abo im NVV-Abocenter der KVG kündigen und das Deutschland-Ticket online abschließen. Mit dem Wechsel gelten ausschließlich die für das Deutschland-Ticket gültigen Konditionen. Sofern die Mindestvertragslaufzeit noch nicht beendet ist, findet eine Nachberechnung statt.

U

Bleiben Sie informiert

Abonnieren Sie noch heute unseren Newsletter.
Verpassen Sie keine Neuigkeiten zum Nahverkehr in Nordhessen.

 

Um Ihnen noch bessere und persönlichere Informationen anzubieten, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postleitzahl.



* Pflichtfelder

Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen (nachfolgend "Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen zu unseren Tarifen, Leistungen und uns.

Stand: 25.11.2022