Mit der Verabschiedung der neuen Regelungen innerhalb des Bundesinfektionsschutzgesetzes und einer entsprechenden Verordnung durch die Hessische Landesregierung gibt es ab 2. April 2022 nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr als Basisschutzmaßnahme des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Die bisherige 3G-Regel endet daher sofort. Die verbleibenden Maßnahmen sind bis zum 23. September 2022 befristet und werden in Nordhessen vom NVV entsprechend umgesetzt.
Weitere Informationen finden sich hier:
Aktualisierte Corona-Schutzverordnung des Landes:
https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/LF%20CoSchuV%20%20%28Stand%2019.03.22%29.pdf