Eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes macht es möglich: Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den finanziellen Vorteil, den sie aus einem Jobticket ziehen, das ihnen zusätzlich zum Arbeitslohn vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, nicht mehr versteuern.
Auch der NVV bietet Firmen, Behörden und Verbänden die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter/innen mit einem NVV-Abonnement zu unterstützen - künftig einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei. So können Arbeitgeber leicht einen guten Beitrag leisten, mehr Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen. Das schont und entlastet die Umwelt.
Das spart dabei aber nicht nur den Arbeitnehmern Geld. Maßnahmen in diesem Bereich tragen auch zur Mitarbeiterbindung bei, machen das Unternehmen für Stellensuchende interessanter (Stichwort Fachkräftemangel) und verleihen dem Unternehmen ein positives Image. In vielen Fällen hilft das Jobticket, die Debatte um Firmenparkplätze zu entspannen. In Nordhessen sind viele Unternehmen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Hier lohnt es sich, über ein Jobticket nachzudenken.
Das Jobticket des NVV ist eine Jahreskarte im Abonnement mit allen damit verbundenen Vorzügen, wie z.B. der kostenlosen Mitnahme einer weiteren Person und der zum Haushalt gehörenden Kinder von montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags ganztägig, , die auch in der Freizeit gilt. Und auch diese Freizeitfahrten sind künftig steuerfrei: Das neue Steuergesetz sieht diese Steuerfreiheit nicht nur für Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern auch für private Fahrten mit einem ÖPNV-Ticket vor, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Informationen für Arbeitgeber mit Sitz im Tarifgebiet KasselPlus erhalten interessierte Firmen von Thomas Janicke (KVG) thomas.janicke@kvg.de, für die Region Nordhessen ist es Imre Petrik imre.petrik@nvv.de beim Nordhessischen Verkehrsverbund. Er ist über jobticket@nvv.de zu erreichen.