Zur Hauptnavigation springen
Schriftgröße minusScalaplus


Sie befinden sich in der Hauptnavigation
Zum Inhalt springen
Sie befinden sich im Hauptbereich
Zur Nebenavigation springen

Gemeinsame Tarifbestimmungen für das Hessenticket

Das Hessenticket ist ein Verbundticket der hessischen Verkehrsverbünde NVV, RMV und VRN. Es berechtigt bis zu 5 Personen am Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten. Es gilt an den Werktagen Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsende, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Hessen von Betriebsbeginn bis Betriebsende.

Das Hessenticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Bundesland Hessen, soweit diese in die Verbundverkehrsangebote einbezogen sind.

Das Hessenticket gilt auf Nachtbuslinien, Schnellbuslinien und im AST- beziehungsweise ALT-Verkehr als Regelfahrkarte gemäß Verbundtarif. Sofern hierfür ein spezieller Zuschlag erforderlich ist, ist dieser pro Person und Fahrt zu entrichten.

Das Hessenticket gilt nicht in Ruftaxiverkehren innerhalb des VRN.

Das Hessenticket gilt im Eisenbahnverkehr ausschließlich in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist auch bei Zukauf der entsprechenden Zuschläge nicht zugelassen.

Das Hessenticket ist im gesamten Bundesland Hessen gültig. Die Landesgrenzen sind hierfür bestimmend. Davon abweichend gibt es jedoch folgende Ausnahmen:

Über Hessen hinaus gilt das Hessenticket

an der Nordgrenze des NVV bis

  • Warburg in Nordrhein-Westfalen,
  • Hannoversch Münden, Hedemünden und Speele in Niedersachsen,
  • Gerstungen in Thüringen,

zwischen Limburg und Aarbergen ausschließlich auf der Linie 284 der Verkehrsgesellschaft Untermain

  • in die und aus den Orten Holzheim und Diez der Verbandsgemeinde Diez in Rheinland-Pfalz,
  • in die und aus den Orten Flacht, Niederneisen, Oberneisen, Netzbach, Lohrheim, Kaltenholzhausen, Hahnstätten, Schiesheim und Burgschwalbach der Verbandsgemeinde Hahnstätten in Rheinland-Pfalz,

in den Übergangstarifgebieten zwischen VRN und RMV bis

  • zu den Orten Hohensachsen und Lützelsachsen der Gemeinde Weinheim,
  • zur Gemeinde Eberbach,
  • zur Kernstadt von Worms (VRN-Gebiet 43) in Rheinland-Pfalz,

sowie in Mainz.

Das Hessenticket hat keine Gültigkeit in den Übergangstarifgebieten nach Bayern, das heißt zum VAB, den Übergangstarifgebieten zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN), den Übergangstarifgebieten zur Verkehrsgemeinschaft Westfalen Süd (VGWS) und eventuellen Übergangstarifgebieten zum Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM).

Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen.

Die Mitnahme von Hunden erfolgt kostenlos und richtet sich nach  den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen.

Der Vertrieb des Hessenticket erfolgt über alle Vertriebswege der beteiligten Verkehrsverbünde (NVV, RMV und VRN) und der DB AG. Das Hessenticket wird gemäß §5 (3) der Beförderungsbedingungen im Vorverkauf vertrieben.

Der Verkauf des Hessenticket in den Zügen der DB AG ist ausgeschlossen.

Eine Erstattung von im Voraus verkauften Hessenticket, auch bei Rückgabe vor dem Geltungstag, erfolgt nicht, soweit nicht die Nichtnutzung von den in den Verkehrsverbünden kooperierenden Verkehrsunternehmen zu vertreten ist.

Fahrplanauskunft

Abfahrt Ankunft