Die "Semesternetzkarte"
Völlig problemlos haben es auch die Studierenden der Universität Kassel: Nach Bezahlen der Studiengebühr gibt´s den Studienausweis, der zusammen mit einem Lichtbildausweis die NVV-Fahrkarte ergibt. Dieser Ausweis wird im gesamten NVV-Gebiet, sowie von und nach Göttingen-Hauptbahnhof auf der Regionalbahnstrecke R 1 über Neu-Eichenberg als Fahrkarte anerkannt (nicht für IC und ICE auf der Schnellbahnstrecke). Des Weiteren gilt er auf der Regionalbahnstrecke R6 Bebra - Eisenach, für Fahrten im Regionalverkehr nach Paderborn (nähere Informationen dazu erhalten Sie über den ASTA der Uni Kassel), für Fahrten auf der Regionalbahnstrecke R5 und R7 nach Fulda, sowie im Stadtverkehr Fulda. Fahrten in weitere benachbarte Verkehrsräume müssen nachgelöst werden.
Für Studierende der Universität Marburg und Gießen und der Fachhochschule Gießen-Friedberg, sowie der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt (Standorte Darmstadt und Schwalmstadt-Treysa) wird das Semester-Ticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes in Verbindung mit einem Lichtbildausweis im gesamten NVV-Gebiet als Fahrkarte anerkannt.
Für Studierende der Universität Göttingen wird der Immatrikulationsausweis zusammen mit einem Lichtbildausweis auf den Strecken Göttingen – Kassel und Göttingen - Neu Eichenberg – Bad Hersfeld in den Zügen von Cantus als Fahrkarte anerkannt. Zur Gewährleistung von Anschlüssen gilt das Semesterticket zwischen den Bahnhöfen Kassel-Hauptbahnhof und Kassel-Wilhelmshöhe auch in den RegioTram Zügen (RT).
Für Studierende der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen wird in den Zügen von Cantus auf der Strecke Göttingen – Eichenberg – Kassel der Immatrikulationsausweis mit Lichtbildausweis als Fahrkarte anerkannt. Studierende am Standort Göttingen haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Strecke Göttingen - Eichenberg - Bad Hersfeld zu nutzen. Zur Gewährleistung von Anschlüssen gilt das Semesterticket zwischen den Bahnhöfen Kassel-Hauptbahnhof und Kassel-Wilhelmshöhe auch in den RegioTram Zügen (RT).
Für Studierende der Hochschule Fulda wird der Immatrikulationsausweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis im gesamten NVV-Gebiet als Fahrkarte anerkannt.
Für alle anderen Studis gilt: Mit Vorlage einer Studienbescheinigung haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungsfahrkarte.





